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MANNdat - попытка мужчин бороться за равные права с женщинами в Германии

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-Stef- местный житель25.07.19 15:11
-Stef-
NEW 25.07.19 15:11 
Последний раз изменено 25.07.19 15:15 (-Stef-)

https://manndat.de/ueber-manndat/was-wir-wollen


I. Bildung/Jugendpolitik

I.1. Heute besteht ein massiver Gender Education Gap, ein geschlechterspezifisches Bildungsgefälle zu Ungunsten der Jungen
...
Wir fordern eine gezielte Förderung von Jungen in der Schule.

I.2. Eine Analyse von Critical Science ergab eine deutliche Ungleichverteilung der BAFöG-Unterstützung zu Ungunsten von Männern.
...
Wir fordern eine Beseitigung der Benachteiligung der BAFöG-Vergabe bei Jungen und männlichen Jugendlichen

I.3. Auch speziell ausländische Jungen oder allgemein Jungen mit Migrationshintergrund werden von der Politik auf allen Ebenen benachteiligt.

II. Arbeitsmarkt/ökonomische Benachteiligungen

II.1. Rund drei Viertel aller Wohnungslosen in Deutschland sind Männer. Dennoch richten sich geschlechterspezifische Hilfsangebote von Beratungsstellen nahezu ausschließlich an Frauen.


II.2. Seit einigen Jahren ist die Männerarbeitslosigkeit, insbesondere die männliche Jugendarbeitslosigkeit, deutlich höher als die Frauenarbeitslosigkeit. Schon im Jahr 2010 lag die absolute Zahl der arbeitslosen Männer in Deutschland um 19 Prozent höher als die der Frauen.
Männer deutlich weniger von der Arbeitsförderung der Bundesanstalt für Arbeit profitieren.
Weiterhin geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit 2012 hervor, dass männliche Hartz-IV-Empfänger weitaus häufiger empfindliche Kürzungen der Geldleistungen hinnehmen als weibliche.
Wir fordern eine Arbeitsmarktpolitik, die sich an der Realität der Arbeitslosenzahlen orientiert.

II.3. § 8 des Bundesgleichstellungsgesetzes legt fest, dass Frauen im öffentlichen Dienst bevorzugt eingestellt und befördert werden dürfen, wenn sie in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind. Mittlerweile existiert eine gesetzliche Frauenquote in der Wirtschaft. Eine entsprechende Quotenregelung für Männer (z. B. im erzieherischen, medizinischen oder pädagogischen Bereich) gibt es nicht. Wir fordern die ersatzlose Streichung dieses Paragrafen oder die analoge Ausweitung auf Männer in unterrepräsentierten Bereichen.

II.4. Die Gesetze schreiben die vorrangige Einstellung und Beförderung von Frauen selbst in solchen Bereichen des öffentlichen Dienstes vor, in denen Frauen mittlerweile massiv überrepräsentiert sind. Diese Regelung entbehrt mittlerweile jeglicher Grundlage.

III. Gesundheit

III.1. Die geschlechterspezifische Gesundheitspolitik hat in den vergangenen Jahrzehnten ihren Fokus auf Frauen- und Mädchengesundheit gerichtet. Angesichts der um etwas mehr als fünf Jahre niedrigeren Lebenserwartung von Männern ist das eine nicht nachvollziehbare Entscheidung.

III.2. Knapp 75 Prozent aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle und fast 91 Prozent aller Fälle von anerkannten Berufskrankheiten entfallen auf Männer, wie diverse amtliche Studien belegen.

III.3. Jungen und Männer werden bei der Rehabilitation benachteiligt. Beispiel: In §64 SGB IX (1) 3. wird ausschließlich für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen ein Selbstbehauptungskurs als gesetzliche Sozialleistung bezahlt, männlichen Behinderten dagegen nicht.

III.4. In §49 SGB IX (2) wird ausschließlich behinderten Frauen gleiche Chancen im Erwerbsleben gesichert, insbesondere durch in der beruflichen Zielsetzung geeignete, wohnortnahe und auch in Teilzeit nutzbare Angebote, nicht jedoch behinderten Männern. Wir fordern, dass Rehabilitationsmaßnahmen allein aus Gründen der medizinischen Notwendigkeit und nicht in Abhängigkeit von Geschlecht als Kassenleistungen bezahlt werden und auch behinderten Männern Chancengleichheit in Erwerbsleben gesichert werden muss




IV. Väterbelange und Väterrechte

IV.1. Die Gesetzgebung in Deutschland benachteiligt Väter. Schon in Artikel 6, Abs. 4 Grundgesetz wird die Diskriminierung der Vater-Kind-Beziehung festgeschrieben: Mutter und Kind stehen unter besonderem Schutz des Staates, Vater und Kind nicht

IV.2. Viele Väter müssen für ihre Kinder zwar Unterhalt zahlen, die Mütter können aber praktisch ungestraft den Kontakt zwischen Vater und Kindern sabotieren.

IV.3. Es sind auch vorrangig die Väter, die Teilzeit arbeiten oder in Elternzeit gehen, um ihre Kinder zu erziehen, die die größten Verlierer der gesetzlichen Frauenquote sind. Sie werden doppelt diskriminiert – zum einen durch die beruflichen Ausfallzeiten und zum andern aufgrund ihres Geschlechts

IV.4. Die Benachteiligung nicht verheirateter Väter beim Sorgerecht muss vollständig beseitigt werden.

IV.5. Nach einer Trennung der Eltern muss es Vater und Mutter weiterhin möglich sein, in vollem Umfang Umgang mit ihren Kindern zu haben und etwa gleich viel Zeit mit ihnen verbringen zu können. Dies ist auch für die Entwicklung der Kinder am besten. Daher muss eine paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell) für die Betreuung der Kinder als Standard etabliert werden, wie es in anderen Ländern bereits üblich ist

IV.6. Bisher sind Vaterschaftstests von der Zustimmung der potenziellen Täterin (Straftat gemäß § 169 StGB: Personenstandsfälschung sowie gemäß § 263 StGB: Betrug) abhängig. Nicht nur die Deckung von Straftaten dabei ist bedenklich... Wir fordern deshalb einen obligatorischen Abstammungstest nach der Geburt als Voraussetzung für die standesamtliche Eintragung.

IV.7. Einer Studie des Bundesfrauenministeriums aus 2006 zufolge leiden nicht nur Mütter, sondern auch Väter unter der Doppelbelastung von Beruf und Familie.




VI. Gewalt

VI.1. Weit häufiger als Frauen werden Männer zu Opfern von Gewalttaten (im öffentlichen Raum stellen sie rund 60 Prozent aller Opfer). Laut WHO sind zwei Drittel aller Gewaltopfer männlichen Geschlechts. Doch die meisten Maßnahmen der Vorbeugung, Beratung und Hilfe stehen in erster Linie Frauen zur Verfügung. Wir fordern, die geschlechterspezifische Gewaltopferbetrachtung gleichberechtigt auf männliche Gewaltopfer auszudehnen.

VI.2. Das Bundesfamilienministerium hat inzwischen anerkannt, dass bei häuslicher Gewalt Frauen die Hälfte der Täter stellen. Dennoch verbreiten Politik und Medien weiterhin die Legende von den Frauen als Opfer gewalttätiger Männer.

VI.3. Wenn über Zwangsheiraten und Ehrenmorde unter den in Deutschland lebenden Türken berichtet wird, ist fast immer nur von weiblichen Opfern die Rede. Dass auch türkische Männer gegen ihren Willen von ihren Familien verheiratet werden, findet nur selten Erwähnung. Ebenso wenig die Tatsache, dass ein Drittel der Opfer von Ehrenmorden in Deutschland Männer sind, in der Türkei sogar zwei Drittel. Hier fordern wir mehr Objektivität bei Politik, Hilfsorganisationen und Medien.

VI.5. Medien und Politik bekämpfen zu Recht Gewalt von Männern gegen Frauen, während umgekehrt der Gewalt von Frauen gegen Männer durch Medien und Politik Vorschub geleistet wird, sei es etwa dadurch, dass Gewalt gegen Männer als Werbegag benutzt wird, oder dass Gewalt gegen Jungen und Männer gezielt ignoriert wird.



VII. Männer im Rechtssystem

VII.1. Internationale Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass Frauen vor Gericht für das gleiche Delikt seltener verurteilt und milder bestraft werden als Männer. Für Deutschland wurde ein “Frauenrabatt” vom Richter am Amtsgericht a. D. Prof. Ulrich Vultejus, Berlin, bestätigt (“Zeitschrift für Rechtspolitik” 3/2008 vom 11. April 2008). Wir fordern eine vorurteilsfreie Überprüfung der Verhältnisse in Deutschland und die Durchsetzung einer geschlechtsunabhängigen Rechtsprechung.

VII.2. Falschbeschuldigungen gegenüber Männern bei Vergewaltigung oder sexueller Nötigung sowie das Vortäuschen selbiger stellen ein in der kriminologischen Forschung weitgehend vernachlässigtes Thema dar. Eine Studie des LKA Bayern zu diesem Thema spricht zwar nur von einem Anteil von 7,4% zweifelsfrei nachweisbaren Falschbeschuldigungen (PDF Seite 180). Es verwundert daher nicht, dass ein Kommissariatsleiter im Zusammenhang mit der Aktenanalyse zu dieser Studie äußerte(*): „Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“




VIII Streitkräfte

VIII.1. Die Wehrpflicht ist zwar ausgesetzt, aber nicht abgeschafft worden. Auch wenn keine jungen Männer mehr zur Bundeswehr oder zum Zivildienst müssen: Die Männerbenachteiligung ist nach wie vor im Grundgesetz (Artikel 12a, Absatz 1) verankert. Wir fordern eine Grundgesetzänderung zur vollständigen Abschaffung der Wehrpflicht oder nötigenfalls einer Ausdehnung auf beide Geschlechter.

VIII.2. Auch innerhalb der Streitkräfte werden Frauen durch diverse Gesetze und Bestimmungen gegenüber Männern bevorzugt. So darf die sexuelle Würde der Soldatinnen nicht verletzt werden. Entsprechende Bestimmungen zum Schutz von Männern gibt es nicht. Auch bei anderen internen Vorschriften, der Ausbildung (Sportnormen) und den Auslandseinsätzen (häufig nur Innendienst) ist eine Bevorzugung von Soldatinnen festzustellen. Wir fordern: Auch hier muss der Gesetzgeber für tatsächliche Gleichbehandlung sorgen.



У немцев все намного скрупулезнее и точнее представлено.



Мужское Движение VERO - true social!
#1 
  Дука местный житель25.07.19 15:19
Дука
NEW 25.07.19 15:19 
в ответ -Stef- 25.07.19 15:11

многа букв , что там вкратце ? ))

мы не алени , алени не мы ? ))

Ну как дети , чес слово 😁

#2 
-Stef- местный житель25.07.19 20:14
-Stef-
25.07.19 20:14 
в ответ Дука 25.07.19 15:19

Чтение - сила!

Мужское Движение VERO - true social!
#3 
Zahlesel Алиментонеплательщик26.07.19 00:10
Zahlesel
NEW 26.07.19 00:10 
в ответ -Stef- 25.07.19 20:14

борьба в аленьем стаде бесполезна.

лучше приспосабливаться изучая чужой опыт

https://das-maennermagazin.com

Всё о разводе в Германии и борьбе с алиментами: www.razvod.net. Легально не платить алименты или снизить их размер. Борьба за опеку детей.Н...
#4 
-Stef- старожил16.12.19 21:27
-Stef-
NEW 16.12.19 21:27 
в ответ Zahlesel 26.07.19 00:10

Апну разок!

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#5