Witwenrente
У моей клентки имеется Witwenrente c апреля 2014, по моим расчетам steuerpflichtiger Anteil 68%.
ФА считает ок.53% т.е. как если бы эту Rente начали платить примерно в 2006-м году. Дама имеет другие пенсии с 2006 года.
Конечно, хорошо что доплата по Bescheid*y на ок. 300 € меньше, чем по моим расчетам, Но я не люблю такие рсхождения.
Спасибо заранее за любую инфу.
у меня получается тоже 68%
Unter dem Besteuerungsanteil der Rente versteht man den steuerpflichtigen Anteil der Rente (in Prozent).
Die Höhe des Prozentsatzes ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Bei einem Rentenbeginn bis zum Jahr 2005 liegt
der Besteuerungsanteil bei 50 % und steigt pro Jahr des späteren Rentenbeginns um jeweils 2 %.
Der den Prozentsatz übersteigende Teil der Rente ist steuerfrei.
50% + 2% * 9 Jahr (2014-2005) = 68%
Schließt sich eine Witwenrente an eine Altersrente des verstorbenen Ehegatten an, dann wird die Laufzeit dieser Altersrente für die Feststellung des maßgebenden Besteuerungsanteiles berücksichtigt. Hier handelt es sich um eine Folgerente aus dem gleichen Rentenstammrecht.