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как неплатить гебюры за непроданный товар?
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NEW 12.09.08 16:03
NEW 14.09.08 11:24
в ответ Rock200 14.09.08 07:45
Если ничего не изменилось за последнее время (а то изменений было много, я могла не уследить), если вы не продали товар, и ставите его снова как "видерхерстелюнг", то снова гебюр не платите. Но, если он снова не продасться, то за один раз, все равно, гебюры снимут. Ну, а если продадите, то к этим гебюрам добавится гебюр-процент с продажи.
Если ты чего-нибудь хочешь, вся Вселенная будет содействовать тому, чтобы желание твое сбылось (Пауло Коэльо)
NEW 15.09.08 14:46
не продадите 2 раза, платите 2 раза гебюр
в ответ Rock200 12.09.08 16:03
В ответ на:
Um eine Gutschrift der Angebotsgebühr nach dem Wiedereinstellen eines Artikels zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
*
Ihr Artikel wird innerhalb von 90 Tagen nach Angebotsende über die Wiedereinstellfunktion angeboten.
*
Es handelt sich um das erste Wiedereinstellen.
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Ihr wiedereingestelltes Angebot endet mit einem Gebot bzw. erreicht den Mindestpreis.
*
Der Startpreis des wiedereingestellten Angebots darf nicht höher als der des ursprünglichen Angebots sein.
*
Nur Artikel im Auktions- und Festpreisformat können wiedereingestellt werden.
*
Sowohl das ursprüngliche Angebot als auch das wiedereingestellte Angebot darf nur einen Artikel umfassen. Bei Festpreisangeboten mit mehreren identischen Artikeln und Multiauktionen ist eine Erstattung der Angebotesgebühr bei einer erfolgreichen Wiedereinstellung nicht möglich.
*
Zusatzoptionen werden durch eine Wiedereinstellung nicht gutgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsgebühr beim Wiedereinstellen zunächst berechnet wird. Diese Gebühr wird beim Verkauf automatisch gutgeschrieben, sofern alle beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Um eine Gutschrift der Angebotsgebühr nach dem Wiedereinstellen eines Artikels zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Ihr Artikel wird innerhalb von 90 Tagen nach Angebotsende über die Wiedereinstellfunktion angeboten.
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Es handelt sich um das erste Wiedereinstellen.
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Ihr wiedereingestelltes Angebot endet mit einem Gebot bzw. erreicht den Mindestpreis.
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Der Startpreis des wiedereingestellten Angebots darf nicht höher als der des ursprünglichen Angebots sein.
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Sowohl das ursprüngliche Angebot als auch das wiedereingestellte Angebot darf nur einen Artikel umfassen. Bei Festpreisangeboten mit mehreren identischen Artikeln und Multiauktionen ist eine Erstattung der Angebotesgebühr bei einer erfolgreichen Wiedereinstellung nicht möglich.
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Zusatzoptionen werden durch eine Wiedereinstellung nicht gutgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsgebühr beim Wiedereinstellen zunächst berechnet wird. Diese Gebühr wird beim Verkauf automatisch gutgeschrieben, sofern alle beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
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