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11.04.10 17:48
Люди добрые помогите пожалуйста перевести текст
Заранее благодарю !
Leistungen:
Es werden Sach- und Geldleistungen erbracht. Des weiteren wird auch Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle, Invalidität und Tod geboten.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf sämtliche Kosten für
· allgemeinmedizinische und fachmedizinische Versorgung
· Pflegeleistungen
· Prothesen
· Pharma-Produkte
· medizinische Hilfsmittel
· Analysen und Laboruntersuchungen
· Aufenthalt und Behandlungen in Pflegeeinrichtungen, Reha-Kliniken und chirurgischen Stationen
· z.T. Transportkosten
· Versorgung der medizinischen und pharmazeutischen Versorgung bei Mutterschaft; hier auch für Versorgung mit Hilfsmitteln und für den Krankenhausaufenthalt
· medizinische Überwachung von Neugeborenen
Für pflegebedürftige Personen werden bestimmte Pflegeleistungen, die aufgrund des Gesundheitszustandes erforderlich sind, übernommen. Es handelt sich hierbei um Sonderbeihilfen oder Leistungszulagen.
Geldleistungen gibt es im Falle einer Arbeitsunfähigkeit im Anschluss an einer Krankheit oder durch einen Unfall. Zudem erhalten Frauen Leistungen während des Mutterschaftsurlaubes.
Die Versicherten haben uneingeschränkten Zugang zu Gesundheitsleistungen.
Die Kosten für Gesundheitsdienstleistungen werden nicht komplett von der Kasse getragen, was dazu führte, dass viele Franzosen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
Für Sachleistungen gibt es bestimmte festgelegt Gebührensätze (Die Kosten können auch über die festen Sätze hinausgehen; vor allem übersteigen Sehhilfen, Zahnersatz und Hörgeräte bei weitem die Gebührensätze; diese Differenz trägt dann jedoch der Patient.) .Übernommen wird dann dieser Gebührensatz abzüglich einer Selbstbeteiligung. Diese Selbstbeteiligung ist unterschiedlich hoch. Für die Versorgung durch neidergelassene Ärzte und medizinisches Hilfspersonal beträgt sie 30 – 40%, für Medikamente 35 – 65%, für Analysen und/oder Laboruntersuchungen 40%, für Krankenhausbehandlungen 0 – 20%, für medizinische Hilfsmittel 35%. Für bestimmte Leistungen und für bestimmte Gruppen von Leistungsempfängern ist ein teilweise oder komplette Leistungsübernahme möglich.
Der Patient kann sich seinen Arzt frei wählen, auch den Facharzt. Es ist für die Konsultation eine Facharztes also keine Überweisung durch einen Hausarzt nötig. Der Patient zahlt den Arzt direkt. Es gibt zum Teil auch die Möglichkeit, dass der Patient nur den Selbstbehalt bezahlt.
Zusatzversicherung:
Ganz allgemein sind 87% der Bevölkerung zusatzversichert. Entweder über Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, über Versicherungsgesellschaften oder eben die Vorsorgewerke. Das Gros ist bei einer der 6500 Gesellschaften auf Gegenseitigkeit versichert. Diese übernehmen insgesamt über 7% der gesamten Ausgaben des Gesundheitssektors.
1999 gab es das Gesetz von der Einführung der allgemeinen Zusatzversicherung – CMU (Couverture Maldie Universelle). Geschaffen wurde sie deshalb, weil 18% der Franzosen keine Zusatzversicherung hatten. Die Pflichtkrankenversicherung erstattet zwar 75,4% der gängigsten Ausgaben und 91,3% der Kosten bei Krankenhausaufenthalt. Es werden jedoch nur 64,2% bei ambulanter Versorgung und für medizinische Güter wie z.B. Medikamente nur 58,5% übernommen. Dies führte dazu, dass eine hohe Zahl von Menschen aus finanziellen Gründen heraus auf medizinische Versorgung verzichten mussten.
Zwei Jahre nach ihrer Einführung sind nun 4650000 Personen über die CMU zusatzversichert, 85% davon über die Sozialversicherungskasse Caisse de Sécurité Sociale und 14% über die traditionellen Zusatzversicherungsorganisationen. Gewünscht wäre hier eine andere Verteilung. Die Verteilung kam jedoch dadurch zustande, dass eine große Anzahl von Menschen automatisch den Sozialversicherungskassen zugeordnet wurden. Es zeigt sich nun, dass die Ausgaben pro Versicherten über die Sozialversicherungskasse ca. 1953 Euro sind und somit 30% über denjenigen der anderen Patienten liegen. Hier gibt es also noch Probleme, die noch nicht gelöst sind.
Заранее благодарю !
Leistungen:
Es werden Sach- und Geldleistungen erbracht. Des weiteren wird auch Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle, Invalidität und Tod geboten.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf sämtliche Kosten für
· allgemeinmedizinische und fachmedizinische Versorgung
· Pflegeleistungen
· Prothesen
· Pharma-Produkte
· medizinische Hilfsmittel
· Analysen und Laboruntersuchungen
· Aufenthalt und Behandlungen in Pflegeeinrichtungen, Reha-Kliniken und chirurgischen Stationen
· z.T. Transportkosten
· Versorgung der medizinischen und pharmazeutischen Versorgung bei Mutterschaft; hier auch für Versorgung mit Hilfsmitteln und für den Krankenhausaufenthalt
· medizinische Überwachung von Neugeborenen
Für pflegebedürftige Personen werden bestimmte Pflegeleistungen, die aufgrund des Gesundheitszustandes erforderlich sind, übernommen. Es handelt sich hierbei um Sonderbeihilfen oder Leistungszulagen.
Geldleistungen gibt es im Falle einer Arbeitsunfähigkeit im Anschluss an einer Krankheit oder durch einen Unfall. Zudem erhalten Frauen Leistungen während des Mutterschaftsurlaubes.
Die Versicherten haben uneingeschränkten Zugang zu Gesundheitsleistungen.
Die Kosten für Gesundheitsdienstleistungen werden nicht komplett von der Kasse getragen, was dazu führte, dass viele Franzosen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
Für Sachleistungen gibt es bestimmte festgelegt Gebührensätze (Die Kosten können auch über die festen Sätze hinausgehen; vor allem übersteigen Sehhilfen, Zahnersatz und Hörgeräte bei weitem die Gebührensätze; diese Differenz trägt dann jedoch der Patient.) .Übernommen wird dann dieser Gebührensatz abzüglich einer Selbstbeteiligung. Diese Selbstbeteiligung ist unterschiedlich hoch. Für die Versorgung durch neidergelassene Ärzte und medizinisches Hilfspersonal beträgt sie 30 – 40%, für Medikamente 35 – 65%, für Analysen und/oder Laboruntersuchungen 40%, für Krankenhausbehandlungen 0 – 20%, für medizinische Hilfsmittel 35%. Für bestimmte Leistungen und für bestimmte Gruppen von Leistungsempfängern ist ein teilweise oder komplette Leistungsübernahme möglich.
Der Patient kann sich seinen Arzt frei wählen, auch den Facharzt. Es ist für die Konsultation eine Facharztes also keine Überweisung durch einen Hausarzt nötig. Der Patient zahlt den Arzt direkt. Es gibt zum Teil auch die Möglichkeit, dass der Patient nur den Selbstbehalt bezahlt.
Zusatzversicherung:
Ganz allgemein sind 87% der Bevölkerung zusatzversichert. Entweder über Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, über Versicherungsgesellschaften oder eben die Vorsorgewerke. Das Gros ist bei einer der 6500 Gesellschaften auf Gegenseitigkeit versichert. Diese übernehmen insgesamt über 7% der gesamten Ausgaben des Gesundheitssektors.
1999 gab es das Gesetz von der Einführung der allgemeinen Zusatzversicherung – CMU (Couverture Maldie Universelle). Geschaffen wurde sie deshalb, weil 18% der Franzosen keine Zusatzversicherung hatten. Die Pflichtkrankenversicherung erstattet zwar 75,4% der gängigsten Ausgaben und 91,3% der Kosten bei Krankenhausaufenthalt. Es werden jedoch nur 64,2% bei ambulanter Versorgung und für medizinische Güter wie z.B. Medikamente nur 58,5% übernommen. Dies führte dazu, dass eine hohe Zahl von Menschen aus finanziellen Gründen heraus auf medizinische Versorgung verzichten mussten.
Zwei Jahre nach ihrer Einführung sind nun 4650000 Personen über die CMU zusatzversichert, 85% davon über die Sozialversicherungskasse Caisse de Sécurité Sociale und 14% über die traditionellen Zusatzversicherungsorganisationen. Gewünscht wäre hier eine andere Verteilung. Die Verteilung kam jedoch dadurch zustande, dass eine große Anzahl von Menschen automatisch den Sozialversicherungskassen zugeordnet wurden. Es zeigt sich nun, dass die Ausgaben pro Versicherten über die Sozialversicherungskasse ca. 1953 Euro sind und somit 30% über denjenigen der anderen Patienten liegen. Hier gibt es also noch Probleme, die noch nicht gelöst sind.