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Основная работа и фриланс
NEW 09.03.11 19:09
А какая принципиальная разница? Куда привязывать? Вы знаете, куда едет автор ветки? А насчет построже, я сомневаюсь. Попробуйте уволить госслужащего. Замучаетесь.
das Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit leitet sich in Deutschland aus dem Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes ab. Eine Nebentätigkeit kann anzeige- bzw. je nach Art der Tätigkeit zusätzlich genehmigungspflichtig sein. Bei der Ausübung einer Nebentätigkeit müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit darf nicht überschritten werden. Dies sind z. B. in Deutschland bis zu 10 Stunden täglich gemäß § 3 des Arbeitszeitgesetzes (gilt nicht für ehrenamtliche Tätigkeiten). Auch darf die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers im Rahmen seiner Haupttätigkeit durch die Nebentätigkeit nicht erheblich eingeschränkt werden. Ebenso darf es nicht zu einer Interessen- oder Pflichtenkollision zwischen Haupt- und Nebentätigkeit kommen [...] (BAG 6 AZR 357/01, Urteil vom 28. Februar 2002).
das Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit leitet sich in Deutschland aus dem Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes ab. Eine Nebentätigkeit kann anzeige- bzw. je nach Art der Tätigkeit zusätzlich genehmigungspflichtig sein. Bei der Ausübung einer Nebentätigkeit müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit darf nicht überschritten werden. Dies sind z. B. in Deutschland bis zu 10 Stunden täglich gemäß § 3 des Arbeitszeitgesetzes (gilt nicht für ehrenamtliche Tätigkeiten). Auch darf die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers im Rahmen seiner Haupttätigkeit durch die Nebentätigkeit nicht erheblich eingeschränkt werden. Ebenso darf es nicht zu einer Interessen- oder Pflichtenkollision zwischen Haupt- und Nebentätigkeit kommen [...] (BAG 6 AZR 357/01, Urteil vom 28. Februar 2002).
Могу себе позволить не нравиться тем, кто не нравится мне.
