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  Epsilon2006 свой человек18.09.11 10:35
NEW 18.09.11 10:35 
в ответ Холодная зима 18.09.11 09:08
§ 11
(1) Die Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs nach § 2 Abs. 2 ist Personen, die eine abgeschlossene Ausbildung
für den Apothekerberuf nachweisen, auf Antrag zu erteilen, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller
1. die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 3 erfüllt,
2. die Voraussetzungen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 oder die Voraussetzungen nach § 4 Absatz 2a erfüllt,
3. Ehegatte eines Unionsbürgers oder unter 21 Jahre altes Kind eines Unionsbürgers oder Kind eines Unionsbürgers
ist, dem der Unionsbürger Unterhalt gewährt und der Unionsbürger eine Berufstätigkeit in Deutschland
ausübt, wobei Bürger eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder eines Vertragsstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden
Rechtsanspruch eingeräumt haben, den Unionsbürgern gleichstehen.
Ehegatten eines Unionsbürgers oder eines den Unionsbürgern nach Satz 1 gleichstehenden Staatsangehörigen,
der in Deutschland aufenthaltsberechtigt ist, und dessen Kinder, denen er Unterhalt gewährt oder die unterhaltsberechtigt
sind, werden den Personen nach Satz 1 gleichgestellt. Die §§ 6, 7, 8, 10 und 13 finden entsprechende
Anwendung. Eine Erlaubnis nach Satz 1 wird Staatsangehörigen eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums,
die über einen Ausbildungsnachweis aus diesen Staaten verfügen, nicht erteilt.
(2) Personen, die eine abgeschlossene Ausbildung für den Apothekerberuf nachweisen, aber die nicht die Voraussetzungen
nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder Satz 2 erfüllen, kann die Erlaubnis erteilt werden. Sie kann auf
bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden. Sie darf nur widerruflich und befristet bis
zu einer Gesamtdauer von höchstens vier Jahren erteilt oder verlängert werden. Sie darf ausnahmsweise über
diesen Zeitraum hinaus erteilt oder verlängert werden, wenn es im Interesse der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung
liegt oder wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller
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mit der juris GmbH - www.juris.de
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1. unanfechtbar als Asylberechtigter anerkannt ist,
2. eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes besitzt,
3. mit einer oder einem Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft
führt, die ihren oder der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes
hat,
4. mit einem Staatsangehörigen eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften oder eines
anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates,
dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt
haben, verheiratet ist, der auf Grund der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober
1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. EG Nr. L 257 S. 2) im Geltungsbereich
dieses Gesetzes eine Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit
ausübt oder
5. im Besitz einer Einbürgerungszusicherung ist, der Einbürgerung jedoch Hindernisse entgegenstehen, die die
Antragstellerin oder der Antragsteller nicht selbst beseitigen kann.
#21 
Холодная зима прохожий18.09.11 11:25
NEW 18.09.11 11:25 
в ответ Epsilon2006 18.09.11 10:22
Большое спасибо за информацию.)
#22 
vikvin постоялец18.09.11 18:30
NEW 18.09.11 18:30 
в ответ Аня11 18.09.11 00:52
Fremdbesitzverbot ist schon was anderes......
#23 
  Epsilon2006 свой человек18.09.11 23:48
NEW 18.09.11 23:48 
в ответ Холодная зима 18.09.11 11:25
immer gerne :-)
#24 
светлана sch1 посетитель05.10.11 17:44
светлана sch1
NEW 05.10.11 17:44 
в ответ Epsilon2006 18.09.11 23:48
значит, если у меня ВНЖ, и муж не немец, и я фармацевт, и мне 37, то--ВСЁ?? мне в аптеку уже дорога закрыта? и что же теперь делать?
#25 
  Epsilon2006 свой человек11.10.11 15:03
NEW 11.10.11 15:03 
в ответ светлана sch1 05.10.11 17:44
фармацевт- то есть среднеспециальное образование? Тогда только заново на ПТА учиться 3 года.
Если провизор-то получать немецкий паспорт и сдавать экзамен.
#26 
Prinze$$in гость17.10.11 21:54
Prinze$$in
NEW 17.10.11 21:54 
в ответ светлана sch1 05.10.11 17:44
Нет не обязательно 3 года учиться.Можно в школе пол года проучиться и сделать практику в аптеке.Мне так сказала девочка в аптеке,котора сейчас подтверждает фармацевта ( пта). Ну это конечно все индивидуально.Нужно все узнавать.
Лучше жалеть о том,что сделано,чем о том,что не сделано!
#27 
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