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Justiz ist ungültig
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27.05.11 12:27
Sehr geehrte Damen und Herrn,
mit dem zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht vom 23.11.2007 Bundesgesetzblatt, Teil I, Seite 2614, haben sich die Besatzungsmächte mit Art. 4 § 3 zu Ihren Rechten und Pflichten bekannt. Dies war notwendig, weil die Besatzungsmächte einschneidende Gesetzesänderungen durchgeführt haben. Diese Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen. Dieser internationale Gerichtshof hat festgestellt, dass die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 vom 08.06.2006). Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich.
Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtstaat zu entziehen, wurde der sog. „BRD“ mittels 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz die Verwaltungsbefugnis, als gesetzliche Aufgabe entzogen. So wurden mit dem 1. Bundesbereinigungsgesetz vom 19.04.2006 die Gerichtsverfassung, die Zivilprozessordnung und die Strafprozessordnung aufgehoben. Am 23.11.2007 wurde mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz schließlich alles was nicht Art. 73, 74 und 75 GG zuzuordnen und Bundesgesetz ist, aufgehoben. Damit hat man dem gesamten Justizwesen (Art. 92 -104 GG) die gesetzliche Befugnis entzogen. Ausdrücklich davon ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten), BMJBBG Art. 4 § 1 (2).
1982 wurde das Staatshaftungsgesetz gelöscht und mit Aufhebung v. Art. 34 GG durch das 2. BMJBBG vom 23.11.2007 mit Art. 4 § 1 (1) auch die Staatshaftung und damit die „öffentlich-rechtlichen“ Regelungen.
Danach gilt folgende Gesetzeshierarchie:
1. Die Allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen Bundesgesetzen vor (Art. 25 GG).
(entsprechend den Römischen Statuten des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag und dem VStGB).
2. BGB geht allen anderen Gesetzen vor (Art. 74 GG).
3. Bundesrecht bricht Landesrecht
Damit besteht kein Widerspruch zu dem Eid, den die Bediensteten der BRD leisten mussten. Es besteht daher die Pflicht der Bediensteten der sog. „BRD“, die Verwaltung der Länder, Städte und Gemeinden der sog. „BRD“ zu unterstützen.
Nochmals:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass die sog. „BRD“ kein effektiver Rechtstaat mehr ist. Das heißt, dass Bedienstete der sog. „BRD“ ihr eigenes Grundgesetz nicht einhalten und damit gegen Ihren Eid verstoßen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Feststellung, dass die sog. „BRD“ kein effektiver Rechtstaat mehr ist, nicht aus einem Fall abgeleitet, sondern aus verschiedenen Fällen. So, z.B. der Fall Görgülü: Hier wurden wegen eines Rechtstreites über 36 Fehlurteile gefällt und 7 Strafanzeigen nicht bearbeitet. Nachdem der Fall bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelandet war, musste eingestanden werden, das der gesamte zweite Senat des Leipziger Oberlandesgericht „Recht gegen jedes Recht gesprochen hat“, zu gut deutsch, Rechtsbeugung nach § 339 StGB begangen hat.
Der konkrete Fall, den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte herangezogen hat, um der BRD die Rechtstaatlichkeit abzusprechen, bezog sich auf das Haftentschädigungsgesetz. Die sog. „BRD Justiz“ nimmt das Haftentschädigungsgesetz, um die einschlägigen Bestimmungen zur Beamtenhaftung nach § 839 BGB und den weiteren Entschädigungsregelungen des BGB auszuhebeln. Dies verstößt aber sowohl gegen Art. 25 GG als auch gegen Art. 74 GG. Pflichtgemäß hätten die Bediensteten der sog. „ BRD“ gem. §56 BBG remonstrieren und gegebenenfalls Anzeige erstatten müssen. Dies geschah nicht. So wenig, wie sich die Behörden der sog. „BRD“ um eine rechtstaatliche Neuorganisation gekümmert haben. Vielmehr konnte aufgezeigt werden, dass die Machtstrukturen in der sog. „BRD“ totalitär organisiert sind.
Ich erwarte deshalb, dass die Bediensteten der sog. „BRD“ den Geltungsbereichs des Bürgerlichen Gesetzbuches (i.V.m. der Urform v. 1878), akzeptieren.
Ich gehe davon aus, dass Sie, als oberste Rechtsnorm, weder die Allgemeinen Regeln des Völkerrechts noch das Bürgerliche Gesetzbuch als oberstes Gesetz, dass im Zweifel alle anderen Gesetze brechen, akzeptieren. Ich kann dann davon ausgehen, dass Sie zu den Teilen der sog. „BRD Verwaltung“ gehören, die mitverantwortlich für die Feststellung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sind, der den Behörden und der Justiz der BRD rechtstaatliches Verhalten abspricht.
Sie werden verstehen, dass ich keine weiteren Mühen mit Menschen verschwende, die sich nicht an Ihren eigenen Eid halten.
http://www.wemepes.ch/musterschreiben/Hinweisschreiben.doc
SILASWETA (Kraft des Lichts) Измени Мир в лучшую сторону!
mit dem zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht vom 23.11.2007 Bundesgesetzblatt, Teil I, Seite 2614, haben sich die Besatzungsmächte mit Art. 4 § 3 zu Ihren Rechten und Pflichten bekannt. Dies war notwendig, weil die Besatzungsmächte einschneidende Gesetzesänderungen durchgeführt haben. Diese Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen. Dieser internationale Gerichtshof hat festgestellt, dass die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 vom 08.06.2006). Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich.
Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtstaat zu entziehen, wurde der sog. „BRD“ mittels 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz die Verwaltungsbefugnis, als gesetzliche Aufgabe entzogen. So wurden mit dem 1. Bundesbereinigungsgesetz vom 19.04.2006 die Gerichtsverfassung, die Zivilprozessordnung und die Strafprozessordnung aufgehoben. Am 23.11.2007 wurde mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz schließlich alles was nicht Art. 73, 74 und 75 GG zuzuordnen und Bundesgesetz ist, aufgehoben. Damit hat man dem gesamten Justizwesen (Art. 92 -104 GG) die gesetzliche Befugnis entzogen. Ausdrücklich davon ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten), BMJBBG Art. 4 § 1 (2).
1982 wurde das Staatshaftungsgesetz gelöscht und mit Aufhebung v. Art. 34 GG durch das 2. BMJBBG vom 23.11.2007 mit Art. 4 § 1 (1) auch die Staatshaftung und damit die „öffentlich-rechtlichen“ Regelungen.
Danach gilt folgende Gesetzeshierarchie:
1. Die Allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen Bundesgesetzen vor (Art. 25 GG).
(entsprechend den Römischen Statuten des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag und dem VStGB).
2. BGB geht allen anderen Gesetzen vor (Art. 74 GG).
3. Bundesrecht bricht Landesrecht
Damit besteht kein Widerspruch zu dem Eid, den die Bediensteten der BRD leisten mussten. Es besteht daher die Pflicht der Bediensteten der sog. „BRD“, die Verwaltung der Länder, Städte und Gemeinden der sog. „BRD“ zu unterstützen.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass die sog. „BRD“ kein effektiver Rechtstaat mehr ist. Das heißt, dass Bedienstete der sog. „BRD“ ihr eigenes Grundgesetz nicht einhalten und damit gegen Ihren Eid verstoßen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Feststellung, dass die sog. „BRD“ kein effektiver Rechtstaat mehr ist, nicht aus einem Fall abgeleitet, sondern aus verschiedenen Fällen. So, z.B. der Fall Görgülü: Hier wurden wegen eines Rechtstreites über 36 Fehlurteile gefällt und 7 Strafanzeigen nicht bearbeitet. Nachdem der Fall bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelandet war, musste eingestanden werden, das der gesamte zweite Senat des Leipziger Oberlandesgericht „Recht gegen jedes Recht gesprochen hat“, zu gut deutsch, Rechtsbeugung nach § 339 StGB begangen hat.
Der konkrete Fall, den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte herangezogen hat, um der BRD die Rechtstaatlichkeit abzusprechen, bezog sich auf das Haftentschädigungsgesetz. Die sog. „BRD Justiz“ nimmt das Haftentschädigungsgesetz, um die einschlägigen Bestimmungen zur Beamtenhaftung nach § 839 BGB und den weiteren Entschädigungsregelungen des BGB auszuhebeln. Dies verstößt aber sowohl gegen Art. 25 GG als auch gegen Art. 74 GG. Pflichtgemäß hätten die Bediensteten der sog. „ BRD“ gem. §56 BBG remonstrieren und gegebenenfalls Anzeige erstatten müssen. Dies geschah nicht. So wenig, wie sich die Behörden der sog. „BRD“ um eine rechtstaatliche Neuorganisation gekümmert haben. Vielmehr konnte aufgezeigt werden, dass die Machtstrukturen in der sog. „BRD“ totalitär organisiert sind.
Ich erwarte deshalb, dass die Bediensteten der sog. „BRD“ den Geltungsbereichs des Bürgerlichen Gesetzbuches (i.V.m. der Urform v. 1878), akzeptieren.
Ich gehe davon aus, dass Sie, als oberste Rechtsnorm, weder die Allgemeinen Regeln des Völkerrechts noch das Bürgerliche Gesetzbuch als oberstes Gesetz, dass im Zweifel alle anderen Gesetze brechen, akzeptieren. Ich kann dann davon ausgehen, dass Sie zu den Teilen der sog. „BRD Verwaltung“ gehören, die mitverantwortlich für die Feststellung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sind, der den Behörden und der Justiz der BRD rechtstaatliches Verhalten abspricht.
Sie werden verstehen, dass ich keine weiteren Mühen mit Menschen verschwende, die sich nicht an Ihren eigenen Eid halten.
http://www.wemepes.ch/musterschreiben/Hinweisschreiben.doc
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NEW 27.05.11 12:33
in Antwort Pervoj 27.05.11 12:27
И более простыми словами:
http://www.politgauner.de/html/besatzung.html
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http://www.politgauner.de/html/besatzung.html
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