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Рабочая одежда
75
13.02.10 00:45
Последний раз изменено 13.02.10 00:48 (loliklolik)
BAG - 17.02.2009 - 9 AZR 676/07 | Berufskleidung – Aufrechnung - Pfändungsschutz | Der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen kann nicht durch eine Vereinbarung umgangen werden, in der dem Arbeitgeber die Befugnis eingeräumt wird, eine monatliche Beteiligung des Arbeitnehmers an der Reinigung und Pflege der Berufskleidung mit dem monatlichen Nettoentgelt ohne Rücksicht auf Pfändungsfreigrenzen zu "verrechnen".
http://www.zeitarbeit-und-recht.de/tce/frame/main/784.htm
При маленькой зарплате работодатель не имеет права высчитывать за рабочую одежду (прокат,чистка и.т.д.)
www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Rechtsprechung/2009/2009_02...
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При маленькой зарплате работодатель не имеет права высчитывать за рабочую одежду (прокат,чистка и.т.д.)
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В ответ на:
Unwirksame Kostenpauschale für Berufskleidung
Die Einbehaltung eines pauschalen Kostenbeitrags zur Arbeitskleidung ist unwirksam, soweit das Nettoentgelt unpfändbar ist; dies kann auch nicht durch Verrechnungsabrede umgangen werden.
Die Klägerin – eine Einzelhandelskauffrau – verlangt von der Beklagten die Rückzahlung der in den vergangenen vier Monaten einbehaltenen Kleidungspauschale.
Nach dem zugrunde liegenden Formulararbeitsvertrag muss die Klägerin die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Berufskleidung tragen und sich an den Kosten der Anschaffung und Pflege dieser Kleidung beteiligen, zuletzt in Höhe von 7,05 Euro monatlich. Ihr monatliches Nettoentgelt betrug im streitigen Zeitraum rund 800 Euro. Hiervon zog die Beklagte die Kostenbeteiligung für die Kleidung ab.
Die Klägerin macht geltend, dass die der Kostenbeteiligung zugrunde liegende Regelung im Formulararbeitsvertrag wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam sei, zumal der vorgenommene Lohnabzug zu einer untertariflichen Bezahlung führe.
Das BAG hat der Klage auf Zahlung des einbehaltenen "Kittelgeldes" stattgegeben.
Ist für bestimmte Tätigkeitsbereiche das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben, so ist der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Schutzkleidung kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Fehlt eine derartige gesetzliche Verpflichtung, kann der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer grundsätzlich vereinbaren, dass dieser während der Arbeitszeit eine bestimmte Arbeitskleidung trägt, die ihm der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Vorbehaltlich einer entgegenstehenden kollektivrechtlichen Regelung kann auch vereinbart werden, dass sich der Arbeitnehmer an den Kosten beteiligt.
Die Vertragsklausel darf den Arbeitnehmer allerdings nicht unbillig benachteiligen (§ 307 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 307 Abs. 2 BGB). Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Vorteilen, die der Arbeitnehmer aus der Überlassung der Berufskleidung und ihrer Pflege und Ersatzbeschaffung durch den Arbeitgeber hat. Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen wirksam vereinbarten pauschalen Kostenbeitrag vom monatlichen Nettoentgelt des Arbeitnehmers einzubehalten. Die Einbehaltung ist unwirksam, soweit das Nettoentgelt unpfändbar ist. Dieses zwingende Recht kann nicht durch Verrechnungsabrede umgangen werden.
Der Senat hat nicht entschieden, ob die von der Beklagten praktizierte Vertragsklausel wirksam ist, nach der die Arbeitnehmer den monatlichen Beitrag auch dann schulden, wenn sie infolge Urlaubs oder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht gearbeitet haben.
Die Einbehaltung der Beklagten scheiterte bereits an den Pfändungsschutzbestimmungen. Das monatliche Nettoentgelt der Klägerin lag mit rd. 800 Euro deutlich unter der Pfändungsgrenze.
BAG, Urt. v. 17.02.2009 - 9 AZR 676/07
PM des BAG Nr. 18/09 v. 17.02.2009
Unwirksame Kostenpauschale für Berufskleidung
Die Einbehaltung eines pauschalen Kostenbeitrags zur Arbeitskleidung ist unwirksam, soweit das Nettoentgelt unpfändbar ist; dies kann auch nicht durch Verrechnungsabrede umgangen werden.
Die Klägerin – eine Einzelhandelskauffrau – verlangt von der Beklagten die Rückzahlung der in den vergangenen vier Monaten einbehaltenen Kleidungspauschale.
Nach dem zugrunde liegenden Formulararbeitsvertrag muss die Klägerin die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Berufskleidung tragen und sich an den Kosten der Anschaffung und Pflege dieser Kleidung beteiligen, zuletzt in Höhe von 7,05 Euro monatlich. Ihr monatliches Nettoentgelt betrug im streitigen Zeitraum rund 800 Euro. Hiervon zog die Beklagte die Kostenbeteiligung für die Kleidung ab.
Die Klägerin macht geltend, dass die der Kostenbeteiligung zugrunde liegende Regelung im Formulararbeitsvertrag wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam sei, zumal der vorgenommene Lohnabzug zu einer untertariflichen Bezahlung führe.
Das BAG hat der Klage auf Zahlung des einbehaltenen "Kittelgeldes" stattgegeben.
Ist für bestimmte Tätigkeitsbereiche das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben, so ist der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Schutzkleidung kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Fehlt eine derartige gesetzliche Verpflichtung, kann der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer grundsätzlich vereinbaren, dass dieser während der Arbeitszeit eine bestimmte Arbeitskleidung trägt, die ihm der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Vorbehaltlich einer entgegenstehenden kollektivrechtlichen Regelung kann auch vereinbart werden, dass sich der Arbeitnehmer an den Kosten beteiligt.
Die Vertragsklausel darf den Arbeitnehmer allerdings nicht unbillig benachteiligen (§ 307 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 307 Abs. 2 BGB). Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Vorteilen, die der Arbeitnehmer aus der Überlassung der Berufskleidung und ihrer Pflege und Ersatzbeschaffung durch den Arbeitgeber hat. Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen wirksam vereinbarten pauschalen Kostenbeitrag vom monatlichen Nettoentgelt des Arbeitnehmers einzubehalten. Die Einbehaltung ist unwirksam, soweit das Nettoentgelt unpfändbar ist. Dieses zwingende Recht kann nicht durch Verrechnungsabrede umgangen werden.
Der Senat hat nicht entschieden, ob die von der Beklagten praktizierte Vertragsklausel wirksam ist, nach der die Arbeitnehmer den monatlichen Beitrag auch dann schulden, wenn sie infolge Urlaubs oder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht gearbeitet haben.
Die Einbehaltung der Beklagten scheiterte bereits an den Pfändungsschutzbestimmungen. Das monatliche Nettoentgelt der Klägerin lag mit rd. 800 Euro deutlich unter der Pfändungsgrenze.
BAG, Urt. v. 17.02.2009 - 9 AZR 676/07
PM des BAG Nr. 18/09 v. 17.02.2009
fotografiekassel.com
NEW 13.02.10 01:37
в ответ loliklolik 13.02.10 00:45
А какая зарплата считается в этом случае "маленькой"?
Когда мы получали одежду от ляйфирмы,стирали сами, у нас высчитывали 5Е каждый месяц, туда входила не только одежда.
Когда стали получать каждый день чистую одежду непосредственно на предприятии, высчитывали 2,45Е в день за стирку, вроде как предприятию их передавали.
Получали 7Е в час брутто.
Когда мы получали одежду от ляйфирмы,стирали сами, у нас высчитывали 5Е каждый месяц, туда входила не только одежда.
Когда стали получать каждый день чистую одежду непосредственно на предприятии, высчитывали 2,45Е в день за стирку, вроде как предприятию их передавали.
Получали 7Е в час брутто.
Если есть шаг - должен быть след. Если есть тьма - должен быть свет...(с) Кино
NEW 13.02.10 01:59
посмотрите в ссылке в конце таблицу,с к-ой суммы кончается эта граница
www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/...
Мне только нужно будет перепроверить,не устаеела ли таблица,она за 2005 год
В ответ на:
А какая зарплата считается в этом случае "маленькой"?
А какая зарплата считается в этом случае "маленькой"?
посмотрите в ссылке в конце таблицу,с к-ой суммы кончается эта граница
www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/...
Мне только нужно будет перепроверить,не устаеела ли таблица,она за 2005 год
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NEW 13.02.10 02:07
по-моему, нет
ах, у нас всё равно первая строчка
А можно ли требовать эти деньги назад? Согласие подписывали.
в ответ loliklolik 13.02.10 01:59
В ответ на:
Мне только нужно будет перепроверить,не устаеела ли таблица,она за 2005 год
Мне только нужно будет перепроверить,не устаеела ли таблица,она за 2005 год
по-моему, нет
В ответ на:
Im Folgenden finden Sie die genauen Pfändungsbeträge, die seit Juli 2005 bis 30. Juni 2011 gültig sind
Im Folgenden finden Sie die genauen Pfändungsbeträge, die seit Juli 2005 bis 30. Juni 2011 gültig sind
ах, у нас всё равно первая строчка
А можно ли требовать эти деньги назад? Согласие подписывали.
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NEW 13.02.10 02:29
в ответ loliklolik 13.02.10 02:18
этот вариант был у мужа с 01.01.2008, так что успеем ещё
а это не помешает? так написано в бумаге, что вроде как это требование предприятия-кунде
В ответ на:
Когда стали получать каждый день чистую одежду непосредственно на предприятии, высчитывали 2,45Е в день за стирку, вроде как предприятию их передавали
Когда стали получать каждый день чистую одежду непосредственно на предприятии, высчитывали 2,45Е в день за стирку, вроде как предприятию их передавали
а это не помешает? так написано в бумаге, что вроде как это требование предприятия-кунде
Если есть шаг - должен быть след. Если есть тьма - должен быть свет...(с) Кино
NEW 13.02.10 03:50
Ваш работодатель-цеитфирма,а не клиент-фирма.Что предприятие хочет-проблемы не ваши.
http://www.hundertprozentich.de/lexikon/40-arbeitskleidung.html
www.gleichearbeit-gleichesgeld.de/leiharbeit-beratung/informationen-fuer-...
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