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Umsatzgrenze für Buchführungspflicht

15.10.14 23:06
Re: Umsatzgrenze für Buchführungspflicht
 
Steuerberatung постоялец
Steuerberatung
Maßgeblich ist grundsätzlich der gesamte steuerbare Umsatz, gem. § 1 UStG. Hierzu gehören auch die steuerfreien Umsätze gem. § 4 UStG, allerdings ohne die Umsätze nach § 4 Nr. 8–10 UStG. Nach Ansicht des BFH sind zudem auch die nicht steuerbaren Auslandsumsätze einzubeziehen.
§ 10 UStG: Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1) und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5) nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Umsatz um Entgelt handeln muss, also netto.
 

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