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Kinderbetreuungskosten

18.04.09 19:08
Re: Kinderbetreuungskosten
 
alisaG старожил
alisaG
В ответ на:
Wer tiefer in die Materie einsteigen möchte, für den hat der gute Oerdiz mal eine kleine Seite gebastelt:
http://oerdiz.oe.funpic.de/kinderbetr...
Es ist selbst für erfahrene Finanzbeamte nicht so ganz leicht, dies zu verstehen, wie ich selbst erfahren durfte. Nicht mal das BMF Schreiben hat man in einem Berliner Finanzamt gekannt.
Für steuerliche Laien ist es dann natürlich noch schwerer.
Kurz und knapp kann man sagen:
- 2/3 der Kinderbetreuungskosten für Kinder von 0-14 Jahren, wenn beide Eltern erwerbstätig sind, d. h. jeder muss mindestens 10 Stunden in der Woche arbeiten, auch Minijob zählt zur Erwerbstätigkeit. Dann -> Ansatz wie Werbungskosten bei den Einkunftsarten bei dem Elternteil, der die Kosten getragen hat.
- 2/3 der Kinderbetreuungskosten für Kinder von 3-5 Jahren, wenn nur ein Elternteil arbeitet, der andere zu Hause ist. Dann -> Ansatz als Sonderausgaben.
Näheres -> sh. BMF Anwendungserlass.

Это я на немец. форуме нашла, но в немецком я не сильна.
Заполняем за 2008 год.
Потом еще за предыдущие 2007,2006,2005 годы будем. Наверно после заполнения нервов последних не останется
 

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