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Переезд: списать с налогов

09.10.11 21:44
Re: Переезд: списать с налогов
 
nata.scha коренной житель
nata.scha
в ответ Angel78 30.08.11 15:33
В ответ на:
Privat veranlasste Umzüge steuerlich geltend machen
Aufwendungen für privat veranlasste Umzüge sind neuerdings steuerlich abzugsfähig. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Die Aufwendungen für Privatumzüge gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen. Abzugsfähig sind 20 Prozent der Kosten von bis zu 3.000 Euro jährlich. Dementsprechend können bis zu 600 Euro direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden und so für eine erhebliche Steuerentlastung sorgen.
Voraussetzung für die Berücksichtigung privater Umzugskosten ist, dass der Steuerzahler die Kosten der Möbelspedition durch Vorlage einer Rechnung und die Bezahlung der Rechnung durch einen Bankbeleg gegenüber dem Finanzamt nachweisen kann.
Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass sich die Abzugsfähigkeit auf die Arbeitskosten (zzgl. Umsatzsteuer) beschränkt. Andere Kosten, z. B. für Packmittel wie Umzugskartons, Luftpolsterfolien etc., sind steuerlich nicht abzugsfähig. Gegenüber dem Umzugsunternehmen sollten Steuerzahler deshalb auf eine Rechnung bestehen, in der die Gesamtumzugskosten aufgeschlüsselt sind.

Т.е. можно списать только 20% от почасовой работы Möbelspedition. Это выйдут копейки.
Поправте, если я не права
Wer sein Kind liebt, braucht es nicht zu erziehen.
 

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