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Unterschriftenliste gegen den Schnüffelstaat

24.03.06 00:11
Unterschriftenliste gegen den Schnüffelstaat
 
wowa4ka свой человек
http://www.schnueffelstaat.de/
Telefonüberwachung
Deutschland ist schon jetzt Weltmeister beim Abhören von Telefongesprächen, nirgendwo auf der Welt werden derart viele Telefonate überwacht wie in der BRD. So werden z.B. alle Auslandsgespräche automatisch von Computern überwacht und zeitgleich mit Spracherkennungssoftware nach so genannten "Hitwörtern" überprüft. Fällt ein Schlüsselwort von Tausenden, wird das Gespräch personell ausgewertet. Aber dies scheint noch nicht genug zu sein: Mit einem neuen Entwurf der TKÜV (Telekommunikations-Überwachungsverordnung) sollen die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsanlagen nebst Internet-Providern künftig zum Abhören sämtlicher TK-Kennungen verpflichtet werden. Das Spektrum würde demnach von IP-Adressen über Handy-Gerätenummern (IMEI-Nummern) bis hin zu kompletten Funkzellen oder WLAN-Hotspots reichen. Konkret ergäbe sich z.B. die Möglichkeit, Bewegungsprofile zu erstellen, indem man abgleicht, wo jemand mit seinem Mobiltelefon eingebucht war.
Schon nach aktueller Rechtslage muss den laut TKÜV zur Überwachung berechtigten Stellen eine jederzeitige, unsichtbare und unmessbare Zugriffsmöglichkeit auf Verbindungen von Nutzern der Netze bei den Zugangsprovidern geschaffen werden. Die Zugangsprovider werden also dazu verpflichtet, dass alle Daten einer angeordneten Überwachung erfasst werden und müssen außerdem garantieren, dass weder die Nutzer noch Außenstehende die Tatsache der Überwachung irgendwie herausfinden können.
Diese Maßnahmen wurden 2001 nach den Terroranschlägen in den USA beschlossen, um möglichen weiteren terroristischen Angriffen vorzubeugen. Da diese Erfolge offensichtlich ausbleiben, dürfte ein anderes Interesse dahinter stecken: der erste Schritt zur so genannten Vorratsdatenspeicherung. Diesen Eindruck kann man gewinnen, wenn man den neuen TKÜV-Entwurf mit der im Herbst beschlossenen Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) gemeinsam betrachtet. In diesem Anhang zum Telekommunikationsgesetz (TKG) werden nämlich die Anbieter verpflichtet, sämtliche Verbindungsdaten zum Zweck der Verbrechensbekämpfung ein halbes Jahr lang aufzubewahren.
Der nächste Schritt im Bereich der Vorratsdatenspeicherung wird derzeit im EU-Rat erarbeitet. Geht es nach der Justizministerrunde, dann sollen sämtliche Daten aller 450 Millionen EU-Bürger, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, auf Vorrat über drei Jahre hinweg gespeichert werden. Dass diese Maßnahmen auch ohne öffentliche Diskussion bereits beschlossene Sache sein dürften, zeigt eine Meldung des EU-Ministerrates unmissverständlich. Dort heißt es, dass das "Instrument der Vorratsdatenspeicherung bis Juni 2005 eingeführt werden sollte". Dies könnte konkret heißen, dass beispielsweise ein Sachbearbeiter in einer Behörde sich jederzeit darüber informieren könnte, welche Internetseiten jemand in den vergangenen Jahren besucht hat. Das alles würde passieren, ohne dass der Bürger über diesen Eingriff auch nur informiert werden müsste, an ein Widerrufsrecht ist gar nicht zu denken.
Kontoüberwachung
Ab 1.April 2005 werden durch das so genannte "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" zahlreiche Behörden online Zugriff auf die Kontostammdaten der Bürger erhalten. Konkret heißt das: Alle Sachbearbeiter können sich jederzeit, auch ohne Ermittlungsverfahren oder richterliche Genehmigung, bequem am PC einen Überblick über Art und Anzahl der Kontoverbindungen aller Menschen mit einem deutschen Bankkonto verschaffen. Die Betroffenen müssen hierbei noch nicht einmal nachträglich über diesen schweren Eingriff in ihre privaten Angelegenheiten informiert werden.
Kein einziger Terrorist wird durch diese Maßnahme daran gehindert, Flugzeuge in Hochhäuser zu stürzen. Und wer Steuern in großem Stil hinterzogen hat, hat die Millionen wahrscheinlich längst im Ausland. Stattdessen könnten aber z.B. alle Studierenden unter den Generalverdacht des Bafög-Missbrauchs gestellt werden. Dies ist ein in der BRD fast einmaliger Eingriff in das auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigte Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Kennzeichenscan
Die Toll-Collect-Brücken können mehr als nur Maut-Pfuscher erwischen. Die Innenministerkonferenz hat bereits Ende 2003 erwogen, in den Ländern die gesetzlichen Grundlagen für eine Kontrolle des gesamten Fahrzeugverkehrs zu schaffen, inklusive der Befugnis zum Abgleich mit der Kfz-Fahndungsdatei oder zur Durchführung von Routinekontrollen. Dass das Recht auf freie unbeobachtete Nutzung von Verkehrswegen dadurch in verfassungswidriger Weise eingeschränkt würde, wird wie immer mit dem Totschlagargument der Terrorismusbekämpfung beiseite geschoben.
In Hessen darf die Polizei seit Dezember 2004 bereits Autokennzeichen elektronisch erfassen und automatisiert mit Daten in Fahndungscomputern vergleichen. Dies wurde neben weiteren Einschränkungen der Bürgerrechte von der dortigen CDU-Mehrheit im neuen Polizeigesetz festgelegt. Der Schritt zum "gläsernen Autofahrer" ist nicht mehr weit!

"Блаженны алчущие и жаждущие правды - ибо они насытятся"
 

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