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Skandal

02.01.08 15:14
Re: Skandal
 
Laurent посетитель
Laurent
в ответ katran76 02.01.08 15:07
Нашел полный текст статьи. Оказывается, там easyJet вс╦ напутал. Дама имела право находиться в Чехии 90 дней.
Trotz Schengen: 33-Jährige darf nicht nach Prag
DORTMUND Ein weihnachtlicher Kurztrip nach Prag. Für Stefan Greiving und seine Lebensgefährtin Evelina fand die Vorfreude Mittwoch am Flughafen ein jähes Ende - easyJet wollte die gebürtige Ukrainerin nicht befördern.
"Dabei hat sie eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Nachdem die Tschechische Republik das Schengen-Abkommen unterzeichnet hat, muss sie kein gesondertes Visum mehr haben."
Was den 39-Jährigen besonders ärgert, ist, dass sich die Beschäftigten der Fluggesellschaft nicht einmal von der herbeigerufenen Bundespolizei umstimmen ließen. Die Beamten hatten sie darauf hingewiesen, dass die Aufenthaltsgenehmigung der 33-Jährigen schengenweit wirksam sei. Ein Behördensprecher bestätigt: "Deshalb spricht weder aus Sicht der deutschen noch der tschechischen Polizei etwas gegen die Reise. Aber wir können easyJet nur beraten."
Das Unternehmen sieht die Rechtslage anders. Sprecher Oliver Aust: "Wir bedauern den Vorfall, aber unsere Mitarbeiter haben sich nur an das geltene Recht gehalten. Wäre die Frau mitgeflogen, hätte sie in Prag Probleme bei der Einreise bekommen. Und wir hätten dafür ein Bußgeld zahlen müssen." Das habe man in einem Telefonat mit der Grenzpolizei in Prag so gesagt bekommen. Aust verweist zudem auf eine Übergangsregelung, die bis zum 30. März 2008 gilt. Danach werden die Kontrollen an den Binnengrenzen im Luftverkehr erst mit dem nächsten Flugplanwechsel eingestellt.
Bestimmungen für die Ein- und Ausreise haben Gültigkeit
"Da hat das Unternehmen wohl etwas verwechselt. Denn die Bestimmungen für die Ein- und Ausreise in Schengen-Staaten haben schon jetzt Gültigkeit", stellte ein Sprecher der Bundespolizei in Köln klar.
Ähnlich sieht es Dr. Milena Simecková, Chefin der Konsularabteilung der tschechischen Botschaft in Berlin: "Mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland ist die Person wie ein EU-Bürger anzusehen. Ihr hätte die Einreise unter normalen Umständen nicht verwehrt werden dürfen." Und dabei spiele es keine Rolle, ob sie aus der Ukraine oder Vietnam komme. 90 Tage hätte sie sich in Tschechien problemlos aufhalten dürfen... Warum sie nicht einreisen durfte, könne nur easyJet beantworten.
Stefan Geiving will den Billig-Flieger jetzt auf Schadensersatz verklagen. "Allein wollte ich natürlich nicht fliegen. Das Hotel konnten wir nicht mehr stornieren, deshalb sind wir auf den Kosten sitzen geblieben."
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dolo/art930,144377
 

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