COVID 19 Impfpflicht
https://www.n-tv.de/panorama/Bundestag-beschliesst-Teilimp...
Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes bringt einige
Änderungen für die deutsche Corona-Politik mit sich. Wer in Kliniken,
Alten- und Pflegeheimen arbeitet, muss künftig geimpft oder genesen
sein. Auch können gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder
Kultureinrichtungen wieder geschlossen werden.
Zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen müssen all jene geimpft oder genesen sein, die in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen tätig sind. Die Pflicht gilt auch für Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden. Erfasst von der Regelung sind außerdem Tageskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste oder sozialpädagogische Zentren.
Für bestehende und bis zum 15. März 2022 geschlossene Tätigkeitsverhältnisse müssen die Nachweise bis zu diesem Datum vorgelegt werden. Die Neueinstellung von Personal, das weder geimpft noch genesen ist, wäre danach nicht mehr möglich. Eine Ausnahme von der Impfpflicht gibt es nur für jene, bei denen diese aus medizinischen Gründen nicht möglich ist - wenn ein entsprechendes Attest vorgelegt wird.