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Scheinselbständigkeit

07.11.08 16:31
Re: Scheinselbständigkeit
 
FrauX знакомое лицо
FrauX
в ответ Daddy Cool 07.11.08 10:14, Последний раз изменено 07.11.08 16:52 (FrauX)
В ответ на:
Ну во первых Scheinselbständige, насколько мне известно, трактуются все равно как предприниматели и должны сами платить в пенсионный фонд - примерно как хандверкеры. То есть это совершенно не означает, что их надо рюквиркенд переводить в наемные работники. И поэтому на форштойер никто покуситься не может.

Konsequenzen der "Scheinselbständigkeit":
Steuerrechtliche Folgen
Die Veränderung der Verhältnisse kann auch steuerrechtliche Konsequenzen haben. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben dann die neue Situation gegebenenfalls steuerrechtlich nachzuvollziehen und haften für die Nachzahlungen als Gesamtschuldner, sie können also beide zur Zahlung der Außenstände in voller Höhe aufgefordert werden. Da dies Einzelfallbetrachtungen sind, empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen und sich mit dem zuständigen Finanzamt abzustimmen. "Scheinselbständige" müssen beachten, dass sie als Arbeitnehmer den lohn-/einkommensteuerrechtlichen Regelungen unterliegen und durch diese Tätigkeit fortan keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb mehr erzielen. Darüber hinaus schuldet der vermeintliche Auftragnehmer gegebenenfalls die auf seinen bisherigen Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer nach ╖ 14 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz, während ein Vorsteuerabzug für den Auftraggeber (der in diesem Fall wie ein Arbeitgeber zu behandeln ist) nicht in Betracht kommen würde.
Источник ihk24
 

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