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einkommenssteuerbescheide

23.06.15 17:17
Re: einkommenssteuerbescheide
 
asia-k коренной житель
asia-k
в ответ Anna__ 23.06.15 17:07
В ответ на:
И как это понять что должны?его разве не добровольно,хочешь делаешь хочешь нет?

Есть случаи когда не нужно в обязательном порядке подавать но по желанию а есть случаи когда вы обязанны подавать.
В ответ на:
Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung: Die Pflichtveranlagung!
Grundsätzlich erwartet das Finanzamt immer dann eine Einkommensteuererklärung von Ihnen, wenn es befürchten muss, andernfalls zu wenige Steuern zu kassieren. In diesem Fall ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht, man spricht auch von der sogenannten Pflichtveranlagung. Das gilt für Sie als Arbeitnehmer vor allem dann, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Sie (oder/und Ihr Ehepartner) haben Arbeitslohn bezogen, und einer von Ihnen hat die Steuerklasse V oder VI.
Sie oder/und Ihr Ehepartner haben Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM, früher Lohnsteuerkarte) eintragen lassen.
Sie haben neben Ihrem Gehalt weitere Einkünfte aus Lohnersatzleistungen (bspw. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc.), Kapitalerträgen, Vermietung/Verpachtung etc.
Sie haben keinen Wohnsitz in Deutschland, lassen sich aber als fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig behandeln.
Sie von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten haben (der nicht pauschal versteuert wurde).
Sie haben eine Abfindung erhalten, und Ihr Arbeitgeber hat beim Abzug der Lohnsteuer die für Sie günstige Fünftelregelung angewendet.
Sie haben einen Verlustvortrag aus den Vorjahren.
Sie haben einen beschränkt steuerpflichtigen Ehepartner, der im EU-Ausland lebt, in Ihren ELStAM-Daten eintragen lassen.
Sie sind Arbeitnehmer, Ihre Ehe ist geschieden (bzw. der Ehepartner verstorben) und Sie haben im selben Jahr wieder geheiratet.


Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.
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