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Выход из гражданства Украины: обмениваемся опытом 3
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_Chaton_ старожил
в ответ Laurent 07.02.11 00:38, Последний раз изменено 07.02.11 19:09 (_Chaton_)
Очень интересный вопрос - на него я нашла следуйщий ответ:
Anerkennung im Ausland
Die Angleichungserklärung ist eine Besonderheit des deutschen Rechts. Es kann keine Gewähr
dafür übernommen werden, dass die neue Namensführung im Ausland, insbesondere
im (früheren) Heimatstaat, anerkannt wird. Erklärenden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen, wird deshalb empfohlen, den Namen nur so weit zu ändern, als dies zur
Angleichung an das deutsche Recht unbedingt notwendig ist.
(Quelle:
http://www.google.com/search?q=Die+Angleichungserkl%C3%A4rung+ist+eine+Besonderh...
http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_de/rubriken/Rathaus/50_kvr/standesamt/pdf/...)
У кого есть какой опыт с Украиной?
Anerkennung im Ausland
Die Angleichungserklärung ist eine Besonderheit des deutschen Rechts. Es kann keine Gewähr
dafür übernommen werden, dass die neue Namensführung im Ausland, insbesondere
im (früheren) Heimatstaat, anerkannt wird. Erklärenden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen, wird deshalb empfohlen, den Namen nur so weit zu ändern, als dies zur
Angleichung an das deutsche Recht unbedingt notwendig ist.
(Quelle:
http://www.google.com/search?q=Die+Angleichungserkl%C3%A4rung+ist+eine+Besonderh...
http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_de/rubriken/Rathaus/50_kvr/standesamt/pdf/...)
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