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Обязан ли переходить на велодорожку?

16.09.10 23:15
Re: Обязан ли переходить на велодорожку?
 
demokrit знакомое лицо
demokrit
в ответ Lazl 12.09.10 21:08
Urteil: Radfahren auf der Fahrbahn muss die Regel sein
Redaktion • 6. Nov. 2009 • Gericht • Artikel ausdrucken
Ein wegweisendes Urteil hat der Kreisverband Regensburg des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erstritten: Nur in Ausnahmefällen dürfen Kommunen demnach eine Benutzungspflicht für Radwege anordnen. Der ADFC sieht durch das Urteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt
Im konkreten Fall setze sich der hiesige Vorsitzende Klaus Wörle mit Unterstützung des ADFC Bayern gegen die Stadt Regensburg durch, die nun zwei gemeinsame Geh- und Radwege in den Ortsteilen Oberisling, Leoprechting und Grass von der Benutzungspflicht befreien muss.
Nur bei einer deutlich erhöhten Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer sei eine Benutzungspflicht zulässig, so das Gericht. Diese sei bei der erwähnten Strecke, die durch Tempo-30-Zonen führt und ansonsten eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vorsieht, nicht gegeben. Die Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gehen in ihrer Urteilsbegründung zudem davon aus, dass auch in zahlreichen anderen Fällen die Radwegebenutzradweg_schild-299x300ungspflicht widerrechtlich angeordnet wurde.
Seit Anfang der 90er Jahre gibt es Studien, die belegen, dass Radwege in vielen Fällen unsicher sind als die Fahrbahn. Klaus Wörle spricht von einer „trügerischen Sicherheit”. Auf Radwegen befänden sich die Radfahrer nicht im Blickfeld der Autofahrer. „Immer wieder kommt es zu Unfällen, weil Pkw-Fahrer die Radler beim Abbiegen übersehen.” Benutzungsrecht statt -pflicht müsse die Regel sein. Wörle fordert nun, weitere Radwege auf den Prüfstand zu stellen.
Tatsächlich muss eine Verwaltung prüfen, ob ein deutlich erhöhtes Sicherheitsrisiko vorliegt, wenn Rad- und Autofahrer die Fahrbahn gemeinsam nutzen. Nur wenn das gegeben ist, sind verschiedene Maßnahmen möglich. Dazu gehört gehört eine Benutzungspflicht für Radwege. Es kann aber auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden. Der Regelfall ist allerdings nach wie vor eine pauschale Benutzungspflicht – und die ist seit zwölf Jahren eigentlich rechtswidrig.
Bereits seit 1997 sieht die Straßenverkehrsordnung das Radfahren auf der Fahrbahn als Regelfall vor und lässt es nur ausnahmsweise zu, Radwege mit dem blauen Radwegeschild (Foto) als benutzungspflichtig zu kennzeichnen. „Die meisten Städte und Gemeinden in Deutschland haben die Verordnung bis heute weitestgehend ignoriert und dennoch fast alle Radwege beschildert”, sagt der ADFC-Bundesvorsitzender Karsten Hübener. „Nach diesem Urteil sind nun alle Verwaltungen gefordert, sich an geltendes Recht zu halten.”
Das Urteil gilt formal nur für Bayern, dürfte aufgrund seiner ausführlichen Begründung aber den Charakter eines Grundsatzurteils erlangen, an dem sich auch Verwaltungsgerichte in anderen Bundesländern orientieren werden.
Quelle: http://www.regensburg-digital.de/urteil-radfahren-auf-der-fahrbahn-muss-die-regel-sein/06112009/
Das komplette Urteil als PDF
http://www.regensburg-digital.de/wp-content/uploads/2009/11/06/urteil-radfahren-auf-der-fahrbahn-muss-die-regel-sein/BayVGH_Urteil.pdf
Свет распространяется быстрее звука. Поэтому некоторые люди так и светятся, до тех пор пока не откроют рот.
 

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