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установление гражданства

16.04.14 11:52
Re: установление гражданства
 
ivanivanych посетитель
в ответ ivanivanych 02.04.14 05:29, Последний раз изменено 16.04.14 13:44 (ivanivanych)
Ребят, тут письмо пришло такое, на мыло....
объясните, пожалуйста, что от меня требуется, как я понял заполнить анкету а выслать СОС деда (хотя я его отправлял...)?
думаю, многим такие вещи приходили, наверное вы в курсе...
может что-то еще надо выслать?
и кстати, можно эту анкету им обратно по-мылу переслать? там просто место для росписи стоит (скан с росписью пойдет?).....
Sehr geehrter Herr Rode,
ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens per E-mail. Ihre Anfrage
wird hier unter dem o.g. Geschäftszeichen geführt. Bitte geben Sie
dieses sowie den Bearbeiter bei weiterem Schriftwechsel immer an.
Gern veranlasse ich die nötigen Recherchen in den einschlägigen
Beständen des Bundesarchivs. Zunächst möchte ich Sie aber bitten, den
Benutzungsantrag ausgefüllt und unterschrieben an mich zurückzureichen.
Die Auskunft aus personenbezogenem Archivgut darf zunächst nur an den
Betroffenen selbst erfolgen. Frei zugänglich für jedermann sind
personenbezogene Unterlagen nach den Bestimmungen des
Bundesarchivgesetzes erst 30 Jahre nach dem Tod der Betroffenen bzw.
110 Jahre nach ihrer Geburt (wenn das Sterbedatum nicht bekannt ist
oder nur mit unvertretbarem Aufwand festgestellt werden kann). Vor
Ablauf dieser Schutzfristen kann die Benutzung nur mit schriftlicher
Zustimmung des Betroffenen erfolgen.
Bitte geben Sie zu allen von Ihnen gesuchten Personen die Sterbedaten
an, falls zutreffend.
Es ist erforderlich, dass Sie in Ihrem Benutzungsantrag Ihr Thema und
den Zweck der Benutzung so genau wie möglich angeben. Falls die oder
der Betroffene noch nicht verstorben ist, ist ihr bzw. sein
schriftliches Einverständnis zu erwirken.
Beachten Sie bitte, dass für die Ermittlung von Archivgut und
Erteilung von Auskünften Kosten anfallen können. Hinweisen möchte ich
darauf, dass personenbezogene Recherchen nicht immer zu einem
positiven Ergebnis führen. Gebühren für Recherchen fallen unabhängig
davon an, ob Unterlagen ermittelt werden können. Die Gebühren betragen
mindestens 15,34 Euro (bis zu einer halben Stunde Recherchezeit), in
der Regel liegen sie zwischen 15,34 Euro und 30,68 Euro.
Bitte beachten Sie auch, dass Auslagen für die Herstellung von Kopien
und deren Versand entstehen können. Sollten Kopien aus Archivgut in
größerer Anzahl gewünscht werden oder erforderlich sein, erfolgt die
Erstellung der Kopien durch Vertragsfirmen des Bundesarchivs, die
Ihnen die Kosten unmittelbar in Rechnung stellen. Die Kosten für eine
Kopie DIN-A-4 (Papier oder digital) liegt je Seite bei 0,43 Euro
(Studenten 0,39 Euro); hinzu kommen eine Bearbeitungspauschale (3,05
Euro je Auftrag) sowie Versand- und ggf. Materialkosten für digitale
Datenträger.
Weitere Informationen zu den Geschäftsbedingungen und Preisen der
Vertragsfirmen des Bundesarchivs, zur Bundesarchiv-Kostenverordnung,
zum Bundesarchivgesetz und zur Benutzungsverordnung finden Sie unter
www.bundesarchiv.de in der Rubrik Benutzung. Auf Wunsch schicke ich
Ihnen auch gern Informationen zu.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie, eine von Ihnen beauftragte
Person oder ein Recherchedienst die vorab ermittelten Unterlagen vor
Ort einsehen. Abhängig von Umfang und Zustand der ermittelten
Unterlagen kann dies auch erforderlich sein. Art und Weise der Vorlage
liegt im Ermessen des Bundesarchivs.
Das Bundesarchiv erhält eine große Anzahl von Anfragen. Die
Bearbeitung kann daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie
von schriftlichen Nachfragen ab, Sie werden nach Abschluss der
Recherche unmittelbar benachrichtigt.
также прилагаю файлы, которые они отправили, ели у кого-либо есть перевод, буду очень благодарен!
 

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