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Mindestlohn

09.01.12 07:14
Mindestlohn
 
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Bundeskabinett beschließt Mindestlohn in der Leiharbeit
Das Bundeskabinett hat auf Grundlage des zwischen DGB und Arbeitgeberverbänden geschlossenen Tarifvertrages eine ab 1.1.2012 geltende verbindliche Lohnuntergrenze beschlossen. Diese gilt für alle Leiharbeiter, auch für in Deutschland eingesetzte, ausländische Leiharbeiter.

Sie legt die folgenden Entgelte fest:

Entgelttabelle West
Entgeltgruppe € bis

1 7,89

2 8,53

3 9,97

4 10,54

5 11,92

6 13,39

7 15,64

8 16,82

9 17,76



Entgelttabelle Ost
Entgeltgruppe €
1 7,01

2 7,46

3 8,71

4 9,22

5 10,47

6 11,71

7 13,67

8 14,70

9 15,52

Leider verhindert die Lohnuntergrenze falsche Eingruppierungen durch die Arbeitgeber nicht, dieses große Problem bleibt also bestehen.

Was auch bestehen bleibt ist die Forderung der IG Metall: Gleiche Arbeit - Gleiches Geld!
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