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dba und unbeschränkte steuerpflicht auf antrag
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NEW 23.07.13 12:07
Ein Deutscher wohnt in Frankreich. Er bezieht eine Rente aus Deutschland und hat Kapitaleinkünfte in DE.
Der ist beschränkt St.pfl., hat aber auf Antrag unbeschränkte Steuerpflicht erlangt.
Jetzt ist die Frage.
Wo soll er die Kapitaleinkünfte versteuern? Hat DBA Frankreich Vorrang?
Der ist beschränkt St.pfl., hat aber auf Antrag unbeschränkte Steuerpflicht erlangt.
Jetzt ist die Frage.
Wo soll er die Kapitaleinkünfte versteuern? Hat DBA Frankreich Vorrang?
NEW 23.07.13 13:08
in Antwort Steuerberatung 23.07.13 12:43
Lt. DBA Frankreich sind die Zinsen zu versteuern, wo er ansässig ist, in dem Fall ist das Frankreich.
Wie sieht es aus, wenn er sich zum unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 ESTG optiert hat?
Ich finde nicht wo es steht :-(
Wie sieht es aus, wenn er sich zum unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 ESTG optiert hat?
Ich finde nicht wo es steht :-(
NEW 24.07.13 07:58
in Antwort *LiLu** 23.07.13 13:09