Investmentsteuerreform 2018
Итак, вначале что нас ожидает...
Darum geht es
Die Besteuerung von Fonds und ETFs wird sich ändern: Sie soll einfacher werden.
Die Reform der Investmentbesteuerung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Alle Investmentanteile (Fonds und ETFs) werden dann nach der gleichen Systematik besteuert.
Das ändert sich:
Die Berechnung wird einfacher, um die Höhe der Abgeltungssteuer / Besteuerung zu bestimmen
=> die Besteuerung wird verständlicher
Für alle Investmentanteile-Typen wird die gleiche Systematik der
Besteuerung angewendet. Es gibt keine Unterschiede mehr in der
Besteuerung von ausschüttenden oder thesaurierenden, in- oder
ausländischen Investmentanteilen.
=> alle Investmentanteile sind gleichermaßen „steuereinfach“
Die Abgeltungssteuer auf Investmentanteile wird künftig von der
Depotbank berechnet und jährlich einbehalten – auch für thesaurierende
Investmentanteile. Somit sind für thesaurierende Investmentanteile keine
Extra-Angaben mehr in der Steuererklärung nötig.
=> Steuerstundungen werden vermieden
=> weniger Aufwand in der Steuererklärung
Start der Investmentsteuerreform
Alle Investmentanteile gelten zum 31.12.2017 als verkauft und zum 01.01.2018 als neu angeschafft. Die dafür erforderlichen Kurse erhalten wir von den Fondsgesellschaften. Dabei wird ein „fiktives“ Veräußerungsergebnis berechnet. „Fiktiv“ deshalb, weil kein tatsächlicher Verkauf Ihrer Anteile und keine tatsächliche Gutschrift auf Ihrem Verrechnungskonto erfolgt.
Zum Zeitpunkt der Fondsumstellung verändert sich deshalb auch Ihre Depotbewertung. Bitte beachten Sie hierzu die neue, erweiterte Anzeige der Bestandsdetails bei Ihren Fonds.
# Sie haben Ihre Investmentanteile vor dem 01.01.2009 gekauft:
Ihr Altbestand wird zum Neubestand.
Das fiktive Veräußerungsergebnis zum 31.12.2017 ist steuerfrei.
Wertveränderungen ab dem 01.01.2018 sind bei einem Verkauf steuerpflichtig.
Dafür erhalten Sie einen Freibetrag von 100.000 Euro je Steuerpflichtigem – den Sie nur über Ihre Steuererklärung geltend machen können.
# Sie haben Ihre Investmentanteile nach dem 01.01.2009 gekauft:
Das fiktive Veräußerungsergebnis zum 31.12.2017 ist steuerlich relevant, sobald Sie die Anteile verkaufen.
Beim Verkauf wird das fiktive Veräußerungsergebnis zum aktuellen Veräußerungsergebnis – also vom 01.01.2018 bis zum Zeitpunkt des Verkaufs – hinzugerechnet.
Diese Umstellung für die neue Besteuerung erledigen wir automatisch für Sie.
https://www.ing-diba.de/kundenservice/steuern/investmentst...
Пример из реальной жизни
Держу в депоте ETF A1JKS0, покупка была 20.12.2013, или согласно тексту новой налоговой директивы после 01.01.2009.
Выходит, что если я решу продать эту позицию после 01.01.2018, то мне придётся дважды(!) платить налог:
1-й раз за так называемую "фиктивную прибыль" в результате т.н. "фиктивной продажи" позиции к/до 31.12.2017
2-й раз за реальную прибыль в результате уже реальной продажи позиции после 31.12.2017
То есть если прикинуть, то имеет смысл продать позицию до 31.12.2017, и не иметь головной боли с двойным налогом. Тем более, если учесть что позиция эта на данный момент сделала +65,42% прибыли. Каких-либо директив от финанцамта, что налог за "фиктивную прибыль" будет возвращён, я (пока) не видел/слышал. То есть, грубо говоря, это простое "кидалово" инвесторов со стороны властей и банковской мафии (((
Если я в своём раскладе в чём-то ошибаюсь, то буду рад услышать конструктивное мнение...
Dafür erhalten Sie einen Freibetrag von 100.000 Euro je Steuerpflichtigem – den Sie nur über Ihre Steuererklärung geltend machen können.