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Widerruf
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20.09.07 22:56
Скажите, изменились ли правила отзыва налоговой декларации? Муж работал по 3 классу, у жены на было налоговой карты. Я была уверена, что подача декларации - дело добровольное и ее можно отозвать в случае негативного решения. В финансамте сказали, что нельзя... Я никак не могу найти параграф, в котором об этом говориться. Пожалуйста, подскажите!
NEW 21.09.07 09:06
Abgabepflicht:
Gem. ╖ 25 Abs. 3 EStG ist der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. In manchen Fällen entfällt jedoch eine Abgabepflicht. Diese Erleichterungen beruhen zum einem auf der Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte sowie auf der Art der Einkünfte.
Nach ╖ 56 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) muss ein lediger Steuerpflichtiger eine Steuererklärung nur abgeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 7.700 Euro (für 2006) betrug ODER die Einkünfte auch teilweise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind und eine Steuererklärung gem. ╖ 46 EStG abzugeben ist.
╖ 46 Abs. 2 EStG besagt: "Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, ..." es folgt eine abschließende Aufzählung:
- andere Einkünfte über 410 Euro
- steuerfreie Einnahmen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen über 410 Euro
- wenn auf Lohnsteuerklasse VI gearbeitet wurde
- wenn ein Beamter nicht das ganze Jahr Beamter war und auch andere Einkünfte bezog
- wenn ein Ehegatten Arbeitslohn nach Klasse V zu versteuern hatte
- wenn zusätzliche Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte vermerkt wurden
в ответ kki 20.09.07 22:56
В ответ на:
Я была уверена, что подача декларации - дело добровольное и ее можно отозвать в случае негативного решения.
Я была уверена, что подача декларации - дело добровольное и ее можно отозвать в случае негативного решения.
Abgabepflicht:
Gem. ╖ 25 Abs. 3 EStG ist der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. In manchen Fällen entfällt jedoch eine Abgabepflicht. Diese Erleichterungen beruhen zum einem auf der Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte sowie auf der Art der Einkünfte.
Nach ╖ 56 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) muss ein lediger Steuerpflichtiger eine Steuererklärung nur abgeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 7.700 Euro (für 2006) betrug ODER die Einkünfte auch teilweise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind und eine Steuererklärung gem. ╖ 46 EStG abzugeben ist.
╖ 46 Abs. 2 EStG besagt: "Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, ..." es folgt eine abschließende Aufzählung:
- andere Einkünfte über 410 Euro
- steuerfreie Einnahmen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen über 410 Euro
- wenn auf Lohnsteuerklasse VI gearbeitet wurde
- wenn ein Beamter nicht das ganze Jahr Beamter war und auch andere Einkünfte bezog
- wenn ein Ehegatten Arbeitslohn nach Klasse V zu versteuern hatte
- wenn zusätzliche Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte vermerkt wurden
NEW 21.09.07 18:24
были ли у него еще какие то доходы? Был ли у него на Lohnsteuerkarte Feibetrag? или еще какие то особенности?
раз у мужа 3 класс - значит у жены автоматически 5, независимо от того получила ли она налоговуь карту в бумажной форме или нет.
а жена получала ли за этот год какие то не было деньги от кого то?
в ответ kki 20.09.07 22:56
В ответ на:
Муж работал по 3 классу
Муж работал по 3 классу
были ли у него еще какие то доходы? Был ли у него на Lohnsteuerkarte Feibetrag? или еще какие то особенности?
В ответ на:
у жены на было налоговой карты
у жены на было налоговой карты
раз у мужа 3 класс - значит у жены автоматически 5, независимо от того получила ли она налоговуь карту в бумажной форме или нет.
а жена получала ли за этот год какие то не было деньги от кого то?
умница и красавица