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13.200 Euro Nachzahlung
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28.04.11 15:50
Frohe Ostern: Leiharbeitnehmerin bekommt 13.200 Euro Nachzahlung
Krefeld/Berlin, 21.04.2011 - Ein großes Osterei fand eine Leiharbeitnehmerin bereits Dienstag vor Ostern. Das Arbeitsgericht Krefeld (Az. 4 C 3074/10) sprach ihr eine Lohnnachnachzahlung in Höhe von 13.200 Euro zu. Die Leiharbeitnehmerin hatte für die gleiche Arbeit bis zu einem Drittel weniger verdient als die Stammbeschäftigten. Das verstoße gegen den Equal Pay-Grundsatz, so das Gericht. Den Einwand der Leiharbeitsfirma, sie habe die CGZP-Tarifverträge angewendet, ließen die Richter nicht gelten. Denn diese Tarifverträge seien infolge der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 nichtig und deshalb ungeeignet, das Gleichbehandlungsgebot zu unterlaufen.
Krefeld/Berlin, 21.04.2011 - Ein großes Osterei fand eine Leiharbeitnehmerin bereits Dienstag vor Ostern. Das Arbeitsgericht Krefeld (Az. 4 C 3074/10) sprach ihr eine Lohnnachnachzahlung in Höhe von 13.200 Euro zu. Die Leiharbeitnehmerin hatte für die gleiche Arbeit bis zu einem Drittel weniger verdient als die Stammbeschäftigten. Das verstoße gegen den Equal Pay-Grundsatz, so das Gericht. Den Einwand der Leiharbeitsfirma, sie habe die CGZP-Tarifverträge angewendet, ließen die Richter nicht gelten. Denn diese Tarifverträge seien infolge der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 nichtig und deshalb ungeeignet, das Gleichbehandlungsgebot zu unterlaufen.
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