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автошкола Neuss?
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Ana-log завсегдатай
в ответ Lёlik 16.12.13 19:47
вот нашла инфу про 6 мес....
1. Darf ich mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen?
Mit dem ausländischen Führerschein darf man 6 Monate lang ein Kraftfahrzeug führen, wenn die ausländische Fahrerlaubnis rechtmäßig erworben wurde und Sie sich zum Zeitpunkt des Erwerbs dieser Fahrerlaubnis Ihren ständigen Aufenthalt in diesem Staat hatten (mindestens 185 Tage). Es darf sich allerdings nicht um einen Lernführerschein oder einen anderen vorläufig ausgestellt Führerschein handeln. Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis in Deutschland vorläufig oder endgültig von einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde entzogen oder besteht noch eine Sperrfrist, dürfen Sie in Deutschland kein Kraftfahrzeug führen. Gleiches gilt, wenn Sie in Deutschland, in dem Staat, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder Ihr Führerschein dort beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist.
http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/themen/strassen_verkehr/faq/auslaendischer_fuehrerschein.html
1. Darf ich mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen?
Mit dem ausländischen Führerschein darf man 6 Monate lang ein Kraftfahrzeug führen, wenn die ausländische Fahrerlaubnis rechtmäßig erworben wurde und Sie sich zum Zeitpunkt des Erwerbs dieser Fahrerlaubnis Ihren ständigen Aufenthalt in diesem Staat hatten (mindestens 185 Tage). Es darf sich allerdings nicht um einen Lernführerschein oder einen anderen vorläufig ausgestellt Führerschein handeln. Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis in Deutschland vorläufig oder endgültig von einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde entzogen oder besteht noch eine Sperrfrist, dürfen Sie in Deutschland kein Kraftfahrzeug führen. Gleiches gilt, wenn Sie in Deutschland, in dem Staat, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder Ihr Führerschein dort beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist.
http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/themen/strassen_verkehr/faq/auslaendischer_fuehrerschein.html