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Где купить Велосипед?
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in Antwort MissFine 23.02.13 02:51
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist). Meldet sich der Verlierer innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.[2] Wird dieses Recht durch den Finder nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen. Diese Fundsachen werden dann in größeren Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert.
Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist). Meldet sich der Verlierer innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.[2] Wird dieses Recht durch den Finder nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen. Diese Fundsachen werden dann in größeren Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert.