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COVID-19: новости, меры и просто поговорить
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kitti_69 патриот
в ответ gau 28.11.21 18:26, Последний раз изменено 28.11.21 19:25 (kitti_69)
Так - по Закону
по нашему закону только в свободное от работы время.
14. Habe ich einen Anspruch darauf, den Test in der Arbeitszeit durchzuführen?
Nein. Die Verpflichtung für die Tests liegt beim/bei der ArbeitnehmerIn. Daher kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich den Test in der Freizeit mache und mitbringe. (Es wird also nicht als Arbeitszeit gerechnet.)
Fallen Kosten für Tests an, muss ich die ebenfalls aus meiner eigenen Tasche zahlen. (Ich habe keinen Anspruch auf einen betrieblichen Test.)
Achtung: Es gibt eigene Vereinbarungen im privaten Gesundheits- und Sozialbereich, die Tests in der Arbeitszeit und eine Kostenübernahme noch bis Ende Dezember vorsehen - genau Infos hat der zuständige Betriebsrat bzw. Arbeitgeber.
https://www.oegb.at/themen/arbeitsrecht/corona-und-arbeits...
Другая жизнь - не сон, всё ближе горизонт!
И в час ночных дорог никто не одинок!