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Der schwul-lesbische Münchner “Familienpass”!
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в ответ .Ласка. 16.01.14 18:46, Последний раз изменено 16.01.14 21:25 (san-na)
дох-дох!!
Das Verfassungsgericht hat das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare gestärkt. Das Verbot für Schwule und Lesben, ein Adoptivkind des eingetragenen Lebenspartners zu adoptieren, sei verfassungswidrig
www.welt.de/politik/deutschland/article113739693/Adoptionsrecht-fuer-homo...
Gesellschaft
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Karlsruhe: Homosexuelle dürfen Kinder adoptieren
Deutsche Wirtschafts Nachrichten | Veröffentlicht: 19.02.13, 11:51 | Aktualisiert: 19.02.13, 14:43 | 50 Kommentare
Der Gesetzgeber muss die Regeln für die Adoption ändern. Künftig können auch homosexuelle Paare adoptieren. Die aktuelle Regelung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz.
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Themen: Adoption, Bundesverfassungsgericht, Gleichheitsgrundsatz, Homosexuelle, Karlsruhe, lebenspartner, Persönlichkeitsentfaltung
Bislang konnten Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, lediglich das leibliche Kind ihres Partners adoptieren (Stiefkindadoption). Nach dem jetzigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen Homosexuelle künftig aber auch ein zuvor von ihrem Lebenspartner angenommenes Kind adoptieren (Sukzessivadoption). Die entsprechende Regelung, die dies bisher untersagte, ist dem Gericht zufolge gemäß dem Recht auf Gleichbehandlung verfassungswidrig.
Das Verfassungsgericht hat das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare gestärkt. Das Verbot für Schwule und Lesben, ein Adoptivkind des eingetragenen Lebenspartners zu adoptieren, sei verfassungswidrig
www.welt.de/politik/deutschland/article113739693/Adoptionsrecht-fuer-homo...
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Karlsruhe: Homosexuelle dürfen Kinder adoptieren
Deutsche Wirtschafts Nachrichten | Veröffentlicht: 19.02.13, 11:51 | Aktualisiert: 19.02.13, 14:43 | 50 Kommentare
Der Gesetzgeber muss die Regeln für die Adoption ändern. Künftig können auch homosexuelle Paare adoptieren. Die aktuelle Regelung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz.
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Bislang konnten Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, lediglich das leibliche Kind ihres Partners adoptieren (Stiefkindadoption). Nach dem jetzigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen Homosexuelle künftig aber auch ein zuvor von ihrem Lebenspartner angenommenes Kind adoptieren (Sukzessivadoption). Die entsprechende Regelung, die dies bisher untersagte, ist dem Gericht zufolge gemäß dem Recht auf Gleichbehandlung verfassungswidrig.