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Мюнхенский AuslandersАмт

22.09.06 13:31
Re: Мюнхенский AuslandersАмт
 
daydream коренной житель
daydream
in Antwort malaxitik 20.09.06 13:03, Zuletzt geändert 22.09.06 14:03 (daydream)
для студентов ЛМУ:

Die Höhe des Studienbeitrages beträgt an der Ludwig-Maximilians-Universität im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007/08 je 300.- ┬,
ab dem Sommersemester 2008 500.- ┬ für jedes Semester
.
Der Studienbeitrag ist von den beitragspflichtigen Studierenden zusätzlich zum Studentenwerks- und Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten. (Mit dem Sommersemester 2007 entfallen die bisherigen Langzeit- und Zweitstudiengebühren)
http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/gebuehr/studiengebuehren/fael...
и вот кто освобождается от уплаты:
Befreiungsgründe
Auf Antrag können von der Studienbeitragspflicht befreit werden

1. Studierende, die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist.
2. Studierende, deren nach Bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichtete für drei oder mehr Kinder Kindergeld oder vergleichbare Leistungen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erhalten. Dem Kindergeldbezug gleichgestellt ist hierbei die Ableistung eines gemeinnützigen Dienstes durch ein Kind, gem. ╖ 11 Abs. 2 Nr. 2 a - h Wehrpflichtgesetz, z. B. Grundwehrdienst, Zivildienst, ein freiwilliges Jahr entsprechend den Gesetzen zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) von mindestens neun Monaten, Dienst im Zivilschutz oder Katastrophenschutz.
3. ausländische Studierende, die im Rahmen von zwischenstaatlichen oder völkerrechtlichen Abkommen oder von Hochschulvereinbarungen, die Abgabenfreiheit garantieren, immatrikuliert sind.
4. Studierende, die vom DAAD Stipendien erhalten, für die Zeit des Leistungsbezuges.
5. Schwerbehinderte und chronisch Kranke, soweit sie schwerbehindert sind.
6. Studierende, für das auf die letzte Prüfungsleistung einer erfolgreichen Abschlussprüfung folgende Semester, wenn sie in diesem Semester keine weiteren Studien- oder Prüfungsleistungen erbringen.
Rückwirkende Befreiungen sind möglich für:
7. Studierende, die im SoSe 2007 oder im WiSe 2007/08 ihr Studium mit erfolgreicher Abschlussprüfung beendet und außer der Prüfung keine weiteren Leistungen der Universität mehr in Anspruch genommen haben. 8. Studierende der LMU, die an der LMU mind. 4 Semester Studienbeiträge bezahlt haben, ihr Studium in der Regelstudienzeit zuzüglich eines Semester abgeschlossen haben und hier zu den Besten 10 % des Prüfungstermins in ihrem Studiengang gehören, in Höhe aller hier bezahlten Studienbeträge.
8. Studierende der LMU, die an der LMU mind. 4 Semester Studienbeiträge bezahlt haben, ihr Studium in der Regelstudienzeit zuzüglich eines Semester abgeschlossen haben und hier zu den Besten 10 % des Prüfungstermins in ihrem Studiengang gehören, in Höhe aller hier bezahlten Studienbeträge.

9. Studierende, die innerhalb von 2 Monaten nach Semesterbeginn (im Wintersemester bis 30. November bzw. im Sommersemester bis 31. Mai) die Rücknahme der Immatrikulation oder die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung beantragen.
10. Studierende, für die die Erhebung eines Studienbeitrags auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, ein Studienbeitragsdarlehen zu erhalten, eine unzumutbare Härte darstellt.
http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/gebuehr/studiengebuehren/befr...
* Anderson don't talk out loud, you lower the IQ of the whole street *
 

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