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Ehegatte als Minijober anstellen

10.04.24 14:50
Re: Ehegatte als Minijober anstellen
 
jelenka_hh знакомое лицо
jelenka_hh

Wenn Aufgabe der freiberuflichen/selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt gegenüber erklärt wurde, dann ist die Minijob-Beschäftigung noch höchstens 2-3 Monate nach der Aufgabe plausibel und die Kosten für diese Monate können angesetzt werden.


Wenn keine Aufgabe erklärt, kann man die Kosten in der EÜR ansetzen, unter der Bedingung, dass in Folgejahren wieder Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit erzielt werden. Wenn mehrere Jahre nur Verluste/Kosten gemeldet werden, kann das Finanzamt die Tätigkeit als Liebhaberei einstufen und die erlassenen Bescheide rückwirkend ändern.

 

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