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Налоги на сотрудников
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in Antwort EllenElle 18.09.11 15:02
a. minijob
Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Für 400-Euro-Minijobs zahlen Arbeitgeber Abgaben in Höhe von maximal 30,74 Prozent des Verdienstes an die Minijob-Zentrale. Das sind Pauschalbeiträge in Höhe von 15 Prozent zur Renten- und 13 Prozent zur Krankenversicherung, die einheitliche Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent (sofern nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird) sowie 0,74 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft. Für Minijobber, die privat krankenversichert sind, zahlen Arbeitgeber keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung.
б. + в. KV 7,3%, RV 9,95%, PV 0,975%, AV 1,5% + Umlage
г. Kurzfristige Beschäftigung
Für kurzfristige Minijobs zahlen Arbeitgeber Abgaben in Höhe von maximal 0,74 Prozent (0,6 Prozent Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und 0,14 Prozent Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft) des Verdienstes an die Minijob-Zentrale. Der Umlagebetrag zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit in Höhe von 0,6 Prozent entfällt jedoch, wenn die kurzfristige Beschäftigung auf eine Dauer von nicht mehr als vier Wochen angelegt ist.
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Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Für 400-Euro-Minijobs zahlen Arbeitgeber Abgaben in Höhe von maximal 30,74 Prozent des Verdienstes an die Minijob-Zentrale. Das sind Pauschalbeiträge in Höhe von 15 Prozent zur Renten- und 13 Prozent zur Krankenversicherung, die einheitliche Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent (sofern nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird) sowie 0,74 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft. Für Minijobber, die privat krankenversichert sind, zahlen Arbeitgeber keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung.
б. + в. KV 7,3%, RV 9,95%, PV 0,975%, AV 1,5% + Umlage
г. Kurzfristige Beschäftigung
Für kurzfristige Minijobs zahlen Arbeitgeber Abgaben in Höhe von maximal 0,74 Prozent (0,6 Prozent Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und 0,14 Prozent Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft) des Verdienstes an die Minijob-Zentrale. Der Umlagebetrag zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit in Höhe von 0,6 Prozent entfällt jedoch, wenn die kurzfristige Beschäftigung auf eine Dauer von nicht mehr als vier Wochen angelegt ist.
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