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Auto 1% und 0,03%-Regelung - очень нужна помощь!!!
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rachil старожил
в ответ Band 27.08.12 19:33
Посмотрела, спасибо!
По поводу 1% стало еще понятнее. По поводу 0,03% - ничего не нашла - а я, на данный момент, именно с ними запуталась...
Муж Freiberuflich. А почему не действует?
Вот, нашла такое: http://www.steuertipps.de/lexikon/e/ein-prozent-regelung
Особенно вот это:
По поводу 1% стало еще понятнее. По поводу 0,03% - ничего не нашла - а я, на данный момент, именно с ними запуталась...
В ответ на:
если Ваш муж не наемный работник, то правило в вышеизложенном варианте 0,03 % не действует.
если Ваш муж не наемный работник, то правило в вышеизложенном варианте 0,03 % не действует.
Муж Freiberuflich. А почему не действует?
Вот, нашла такое: http://www.steuertipps.de/lexikon/e/ein-prozent-regelung
Особенно вот это:
В ответ на:
Die Höhe des geldwerten Vorteils bestimmt sich danach, für welche Fahrten das Fahrzeug überlassen wird.
•
Für Privatfahrten: Der geldwerte Vorteil ist mit 1 % des inländischen Listenpreises des Fahrzeuges anzusetzen.
•
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Für jeden Entfernungskilometer (nur eine Strecke, Hinweg- oder Rückweg) sind 0,03 % des inländischen Listenpreises des Fahrzeuges anzusetzen.
Das gilt nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur für tatsächlich erfolgte Fahrten (Bundesfinanzhof, Urteile vom 22.9.2010, VI R 54/09 und VI R 55/09).
•
Für Fahrten im Rahmen der doppelten Haushaltführung: Für jeden Entfernungskilometer zwischen Beschäftigungsort und Wohnort (Ort an dem sich der eigene Hausstand befindet) sind 0,02 % des inländischen Listenpreises anzusetzen.
Der geldwerte Vorteil ist dem Einkommen (Lohn, Gehalt) hinzuzurechnen und unterliegt damit der Einkommensteuer (Lohnsteuer).
Die Höhe des geldwerten Vorteils bestimmt sich danach, für welche Fahrten das Fahrzeug überlassen wird.
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Für Privatfahrten: Der geldwerte Vorteil ist mit 1 % des inländischen Listenpreises des Fahrzeuges anzusetzen.
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Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Für jeden Entfernungskilometer (nur eine Strecke, Hinweg- oder Rückweg) sind 0,03 % des inländischen Listenpreises des Fahrzeuges anzusetzen.
Das gilt nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur für tatsächlich erfolgte Fahrten (Bundesfinanzhof, Urteile vom 22.9.2010, VI R 54/09 und VI R 55/09).
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Für Fahrten im Rahmen der doppelten Haushaltführung: Für jeden Entfernungskilometer zwischen Beschäftigungsort und Wohnort (Ort an dem sich der eigene Hausstand befindet) sind 0,02 % des inländischen Listenpreises anzusetzen.
Der geldwerte Vorteil ist dem Einkommen (Lohn, Gehalt) hinzuzurechnen und unterliegt damit der Einkommensteuer (Lohnsteuer).