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Помощь родственникам за рубежом должна быть доказуемой.
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in Antwort katran76 29.09.12 22:32, Zuletzt geändert 30.09.12 07:22 (Daddy Cool)
ну почему же?
BMF Schreiben IV C 4 - S 2285 - 5/06 "Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a des Einkommensteuergesetzes (EStG)" , раздел "2. Feststellungslast / Beweisgrundsätze / Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvor-sorge des Steuerpflichtigen" содержит укзание: " Unterlagen in ausländischer Sprache ist eine deutsche Übersetzung durch einen amtlich zugelassenen Dolmetscher, ein Konsulat oder eine sonstige zuständige (ausländische) Dienststelle beizufügen."
Успеха.
BMF Schreiben IV C 4 - S 2285 - 5/06 "Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a des Einkommensteuergesetzes (EStG)" , раздел "2. Feststellungslast / Beweisgrundsätze / Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvor-sorge des Steuerpflichtigen" содержит укзание: " Unterlagen in ausländischer Sprache ist eine deutsche Übersetzung durch einen amtlich zugelassenen Dolmetscher, ein Konsulat oder eine sonstige zuständige (ausländische) Dienststelle beizufügen."
Успеха.
Я объясняю вам свои обязанности, но не ограничиваю ваших прав.