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опять умзатцштоер

10.01.13 10:24
Re: опять умзатцштоер
 
бухгалтер2009 местный житель
in Antwort odessa70 09.01.13 19:13
Umsatzsteuergesetz:
В ответ на:

§ 13 Entstehung der Steuer

(1) Die Steuer entsteht
1. für Lieferungen und sonstige Leistungena)
bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Das gilt auch für Teilleistungen. Sie liegen vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird. Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist,

О каких именно работах идет речь и возможeн ли Teilleistung?
 

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