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Steuerabzug bei Bauleistungen
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spezi постоялец
в ответ Steuerberatung 22.05.13 15:35, Последний раз изменено 22.05.13 15:39 (spezi)
Danke!
Kann ich die Freistellungsbescheinigung nachträglich verlangen, wenn die Rechnung bereits bezahlt ist? Und wäre ich damit von diesem Steuerabzug dann befreit?
Noch eine Frage gilt der Betrag von 5.000,00 € für eine einzelne Rechnung oder auch für Summer aller Rechnungen dieses Unternehmens im Jahr?
Kann ich die Freistellungsbescheinigung nachträglich verlangen, wenn die Rechnung bereits bezahlt ist? Und wäre ich damit von diesem Steuerabzug dann befreit?
Noch eine Frage gilt der Betrag von 5.000,00 € für eine einzelne Rechnung oder auch für Summer aller Rechnungen dieses Unternehmens im Jahr?