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Zusammenfassende Meldung без UStIDNr
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в ответ Steuerberatung 19.06.13 16:16, Последний раз изменено 20.06.13 08:28 (Band)
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Die Frage ist nur vom welchen Betrag die UST herauszurechnen ist, vom ital. Netto oder ital. Brutto. Wenn mich nicht alles täuscht dann ist die UST vom ital. Bruttobetrag herauszurechnen, weil das der Rechnungsbetrag ist.
Oder hätten Sie eine andere Lösung?
Die Frage ist nur vom welchen Betrag die UST herauszurechnen ist, vom ital. Netto oder ital. Brutto. Wenn mich nicht alles täuscht dann ist die UST vom ital. Bruttobetrag herauszurechnen, weil das der Rechnungsbetrag ist.
Oder hätten Sie eine andere Lösung?
Ich würde sagen die Steuer iat auf den Rechnungsbetrag d. h. von dem "Bruttobetrag" zu berechnen. Die BMG ist alles was, was der Leistungsempfänger aufwendet abzüglich der USt. M.E. ist hier unter der USt die in Deutschland gesetzlich geschuldete USt zu verstehen. Die italienische VAT (oder wie sie dort auch heißt) ist keine UST im Sinne des deutschen Steuerrechts.
Davon abzusehen sind wir uns einig, dass derselbe Umsatz doppelt mit der USt belastet wird, was bei einem Unternehmen mit § 15(2)-Umsätzen die Finanz- und Ertragslage beeinflüßt.
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