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Beschäftigung der Ehegatten

11.07.13 15:05
Re: Beschäftigung der Ehegatten
 
  hriundik посетитель
hriundik
в ответ elena.k 10.07.13 23:51
Grundsätzlich hat jeder Beschäftigte aufgrund seiner Mitteilungspflicht nach § 28o Abs. 1 SGB IV dem Arbeitgeber die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung anzuzeigen. Der Arbeitgeber erhält auch eine Information von der Krankenkasse (Krankenkassenmeldung), sofern diese von einer Mehrfachbeschäftigung Kenntnis erlangt hat. Die GKV-Monatsmeldungen sind erforderlich, damit die Krankenkasse bei Mehrfachbeschäftigten die Anwendung der Gleitzonenregelung einerseits und andererseits eine Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenzen prüfen kann.
@ elena.k - Это Ваше личное мнение...
В ответ на:
Зарплата кажется завышенной.
Слово "кажется" исключает всякую категоричность.

 

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