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Что можно списать с налогов при переезде?
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in Antwort Tiger Tani 06.01.14 10:50
Обратите внимание на Pauschalausgaaben. Эту сумму можно списать дополнителько к другим расходом.
Umzugskostenpauschalen für 2013
Ohne einen Einzelnachweis kann der Steuerpflichtige für sonstige Umzugskosten zusätzlich einen Pauschalbetrag ansetzen, der seine Grundlage im Bundesumzugskostengesetz findet. Dazu gehören beispielsweise der Abbau und Aufbau von Einrichtungsgegenständen, Kosten für die Änderung des Telefonanschlusses sowie Gebühren für das Ändern von Ausweisen und Ummelden des Pkw. Details können Sie dem BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten entnehmen.
Die Auslagen für einen durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder werden höchstens in folgender Höhe je Kind erstattet:
Umzugstermin Januar 2013 bis Juli 2013: 1732 Euro
Umzugstermin August 2013 bis Dezember 2013: 1752 Euro
Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt (§ 10 Abs. 1 BUKG bei Beendigung des Umzugs):
für Verheiratete
ab 1. Januar 2013: 1732 Euro
ab 1. August 2013: 1390 Euro
für Ledige
ab 1. Januar 2013: 687 Euro
ab 1. August 2013: 695 Euro
Der Pauschbetrag erhöht sich für weitere Kinder und andere Menschen, die zur häuslichen Gemeinschaft gehörend mit Ausnahme des Ehegatten
zum 1. Januar 2013: 303 Euro
zum 1. August 2013: 306 Euro
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/umzugskosten.htm#ixzz2pjT94M39
Umzugskostenpauschalen für 2013
Ohne einen Einzelnachweis kann der Steuerpflichtige für sonstige Umzugskosten zusätzlich einen Pauschalbetrag ansetzen, der seine Grundlage im Bundesumzugskostengesetz findet. Dazu gehören beispielsweise der Abbau und Aufbau von Einrichtungsgegenständen, Kosten für die Änderung des Telefonanschlusses sowie Gebühren für das Ändern von Ausweisen und Ummelden des Pkw. Details können Sie dem BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten entnehmen.
Die Auslagen für einen durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder werden höchstens in folgender Höhe je Kind erstattet:
Umzugstermin Januar 2013 bis Juli 2013: 1732 Euro
Umzugstermin August 2013 bis Dezember 2013: 1752 Euro
Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt (§ 10 Abs. 1 BUKG bei Beendigung des Umzugs):
für Verheiratete
ab 1. Januar 2013: 1732 Euro
ab 1. August 2013: 1390 Euro
für Ledige
ab 1. Januar 2013: 687 Euro
ab 1. August 2013: 695 Euro
Der Pauschbetrag erhöht sich für weitere Kinder und andere Menschen, die zur häuslichen Gemeinschaft gehörend mit Ausnahme des Ehegatten
zum 1. Januar 2013: 303 Euro
zum 1. August 2013: 306 Euro
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/umzugskosten.htm#ixzz2pjT94M39