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Налоги с гонорара Testleiter/Übungsleiter
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in Antwort Glos 20.01.14 13:38
Für eine nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich können Sie nach § 3 Nr. 26a EStG Einnahmen bis zu einer Höhe des Freibetrags von 720 € steuerfrei erhalten.
Das können die folgenden Tätigkeiten sein:
- Vorstand eines gemeinnützigen Vereins
- Kassenwart
- Bürotätigkeiten
- Platzwart
- Aufsichtspersonal
Steuerfreie Einnahmen bzw. Aufwandsentschädigungen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG sind bis zu einer Höhe von 2.400 € steuerfrei. Diese steuerfreien Einnahmen können z.B. aus den folgenden nebenberuflichen Tätigkeiten stammen:
- Übungsleiter oder Ausbilder (z.B. als Trainer bzw. Mannschaftsbetreuer in Sportvereinen)
- Kinder- und Jugendbetreuer
- Lehrende / Dozenten an Schulen, Volkshochschulen und Universitäten
- nebenberufliche künstlerische Tätigkeit
- nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen
Hinweis: Eine nebenberufliche Tätigkeit wird angenommen, wenn sie (mit Hinblick auf das Kalenderjahr) nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt. Der Freibetrag in Höhe von 2.400 € wird nur einmal im Kalenderjahr gewährt. Nicht mehrfach für verschiedene Tätigkeiten.
В ответ на:
Если да, то нужно ли указывать эти доходы в налоговой декларации?
Если да, то нужно ли указывать эти доходы в налоговой декларации?
Да. Anlage S Seite 2 Zeile 36
