Deutsch
Germany.ruГруппы → Архив Досок→ Налоги (Steuer)

zusammenveranlagung?

17.03.14 14:35
Re: zusammenveranlagung?
 
pasoleg знакомое лицо
pasoleg
в ответ Wladdi! 17.03.14 13:22
хм... я вот тут порылся и такое нашел:
https://www.lsvd.de/recht/mustertexte/einkommensteuer.html
6. Einkommensteuerveranlagung
Lebenspartner mit unterschiedlichem Einkommen müssen bei jeder Einkommensteuererklärung Zusammenveranlagung beantragen. Die Zusammenveranlagung muss jedes Jahr neu beantragt werden. Dass man für ein früheres Jahr Zusammenveranlagung beantragt hat, reicht nicht aus. Der Antrag ist unabhängig davon zulässig und notwendig, ob man vorher die entsprechende Änderung der Lohnsteuerklassen beantragt hat.
Die Einkommensteuerformulare (siehe das Formular-Management-System [FMS] der Bundesfinanzverwaltung und dort die Menüpunkte -> Formularcenter -> Steuerformulare -> Einkommensteuer) und die Steuerprogramme sind ab 2013 an die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten angepasst worden.
Lebenspartner, die für das Jahr 2013 Zusammenveranlagung beantragen wollen, müssen sich in die Formulare als "Lebenspartner A" und "Lebenspartner B" eintragen. Wenn das Finanzamt in früheren Bescheiden die Reihenfolge schon festgelegt hat, sollten die Lebenspartner diese Reihenfolge übernehmen. Sonst steht es ihnen frei, wen sie als "Lebenspartner A" und als "Lebenspartner B" in die Formulare eintragen.
Falls Lebenspartner für frühere Jahre bis einschließlich 2012 Zusammenveranlagung beantragen wollen, sollten sie dafür ein Formular benutzen. Der Partner/die Partnerin mit dem höheren Einkommen sollte im "Mantelbogen" die Spalten für den "Steuerpflichtigen/Ehemann" ausfüllen und der Partner/die Partnerin mit dem geringeren Einkommen die Spalten für die "Ehefrau". Beim Familienstand müssen sie „verpartnert seit ......“ oder „Lebenspartnerschaft seit ......." angeben. In dem Mantelbogen muss man "Zusammenveranlagung" ankreuzen. Außerdem müssen beide das Formular unterschreiben.
So muss man auch vorgehen, wenn man die Einkommensteuererklärung für frühere Jahre mit einem Steuerprogramm erstellt und das Programm den Familienstand "Lebenspartnerschaft" noch nicht akzeptiert. Man muss dann "verheiratet" anklicken und den Partner/die Partnerin mit dem geringeren Einkommen in die Spalten für die "Ehefrau" eintragen. In einem gemeinsamen Begleitschreiben kann man darauf hinweisen, dass man nicht "verheiratet", sondern "verpartnert" ist, dass aber das Steuerprogramm den Familienstand "Lebenspartnerschaft" nicht akzeptiert.
Wenn Lebenspartner bei ihren Finanzämtern getrennte Einkommensteuererklärungen eingereicht haben, können Sie den Antrag auf Zusammenveranlagung so lange nachholen, bis die Einkommensteuerbescheide durch Ablauf der einmonatigen Rechtsmittelfrist rechtskräftig geworden sind. Sie können z.B. schreiben:
Einkommensteuer ... Jahre ...
IdNr.: SteuerNr.:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte, mich für ... Jahre ... gemäß § 2 Abs. 8 i.V.m. §§ 26, 26b EStG zusammen mit meinem Lebenspartnerin /meinem Lebenspartner .............. wie Ehegatten zur Einkommensteuer zu veranlagen.
Meine Lebenspartnerin /Mein Lebenspartner wird bei Ihnen unter der IdNr. ...........und der SteuerNr. ............... geführt.
Mit freundlichen Grüßen,"
Den Antrag müssen bei de Partner unterschreiben. Der andere soll hinzufügen: "Ich bin mit der Zusammenveranlagung mit meiner Frau / meinem Mann einverstanden."
Нет на свете прекрасней одёжи, чем бронза мускулов и свежесть кожи
 

Перейти на