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Steuerberatung постоялец
in Antwort Программист 16.09.14 08:43
Ich kenne zwar nicht den ganzen Sachverhalt, aber es sieht danach aus, dass Sie gem. § 13b UStG als Leistungsempfänger der Steuerschuldner sind. Falls Ihnen eine ordentliche Rechnung vorliegen wird, so werden Sie gleichzeitig Anspruch auf Vorsteueranspruch in der selben Höhe wie die Umsatzsteuer haben. Also plus-minus Null. Voraussetzung Sie sind kein Kleinunternehmer und führen umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus.