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Arbeitszimmerkosten
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в ответ Awraam 27.11.15 20:06, Последний раз изменено 28.11.15 12:24 (san-na)
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Вообще нельзя, только если у вас бизнес, тогда можно списывать свыше, при наёмной работе это максимум..
Вообще нельзя, только если у вас бизнес, тогда можно списывать свыше, при наёмной работе это максимум..
не могли бы расписать конкретней ?
http://www.steuern.de/arbeitszimmer.html
В ответ на:
Es gibt verschiedene "Stufen", in denen das Finanzamt die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer anerkennt (siehe dazu auch die nachfolgende Grafik):
-Das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen. In diesem Fall ist der Abzug der tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten unbegrenzt möglich.
-Für die im Arbeitszimmer ausgeübte berufliche Tätigkeit steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (das trifft z. B. auf Lehrer zu; bei ihnen ist die Schule Mittelpunkt der beruflichen Betätigung, ein eigenes Büro/einen festen Arbeitsplatz haben sie in der Schule aber nicht). In diesem Fall ist der Abzug der Aufwendungen zwar auch möglich, aber begrenzt auf maximal 1.250 EUR.
- In allen anderen Fällen wird das Finanzamt einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht anerkennen.
Es gibt verschiedene "Stufen", in denen das Finanzamt die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer anerkennt (siehe dazu auch die nachfolgende Grafik):
-Das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen. In diesem Fall ist der Abzug der tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten unbegrenzt möglich.
-Für die im Arbeitszimmer ausgeübte berufliche Tätigkeit steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (das trifft z. B. auf Lehrer zu; bei ihnen ist die Schule Mittelpunkt der beruflichen Betätigung, ein eigenes Büro/einen festen Arbeitsplatz haben sie in der Schule aber nicht). In diesem Fall ist der Abzug der Aufwendungen zwar auch möglich, aber begrenzt auf maximal 1.250 EUR.
- In allen anderen Fällen wird das Finanzamt einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht anerkennen.
и
В ответ на:
Grundsätzlich sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur unter bestimmten Voraussetzungen und häufig nicht in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar. Das ist einer der wesentlichen Unterschiede zu einem angemieteten, "außerhäuslichen" Arbeitszimmer (beispielsweise im Nachbarort), für das alle Aufwendungen in voller Höhe abgezogen werden können.
Grundsätzlich sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur unter bestimmten Voraussetzungen und häufig nicht in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar. Das ist einer der wesentlichen Unterschiede zu einem angemieteten, "außerhäuslichen" Arbeitszimmer (beispielsweise im Nachbarort), für das alle Aufwendungen in voller Höhe abgezogen werden können.
Т.е. наёмному работнику для полного списания рабочего места ``выгодней``снимать рабочее место/комнату отдельно от жилья, чем выделять место в снимемой жилой квартире ? и только тогда ФА признает расходы в полном объеме?
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Das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen.
Das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen.
Что нужно мне в моем конкретном ( справку в каком и виде и текст) случае запросить от работодателя, чтоб мне расходы за отдельную комнату в своей (снимаемой) квартире ФА признал на 100 %, а не только 1250 Евро?
В настоящей справке работодатель написал : hiermit bestätigen wir unserer ....., dass die Nutzung eines Arbeitszimmers auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit erfordelich ist. Eine Kostenerstattung von unserer Seite erfolgt nicht. Für die berufliche Nutzung steht ihr in unserem Unternehmen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Я работаю в ИТ сфере, и всегда из дома.
из той же ссылки :
В ответ на:
Ein unbegrenzter Abzug kommt bei Arbeitnehmern vor allem dann in Betracht, wenn diesen im Betrieb des Arbeitgebers kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird (z. B. Heimarbeiter oder Telearbeitsplätze), und sie ihre Tätigkeit auch nicht an einem anderen Ort außerhalb der häuslichen Sphäre ausüben.
Ein unbegrenzter Abzug kommt bei Arbeitnehmern vor allem dann in Betracht, wenn diesen im Betrieb des Arbeitgebers kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird (z. B. Heimarbeiter oder Telearbeitsplätze), und sie ihre Tätigkeit auch nicht an einem anderen Ort außerhalb der häuslichen Sphäre ausüben.