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Arbeitszimmerkosten

29.11.15 21:17
Re: Arbeitszimmerkosten
 
Света Букина патриот
Света Букина
в ответ san-na 29.11.15 20:54
Maximal 1250 Euro pro Jahr und Raum
Für ein häusliches Arbeitszimmer können Kosten von bis zu 1250 Euro pro Jahr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b Satz 2 und 3 1. Halbsatz EStG).
Voraussetzung ist allerdings, dass für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Pauschale, sondern um den maximal möglichen Wert pro Büro.
Benutzt beispielsweise ein Ehepaar das Arbeitszimmer unabhängig voneinander für verschiedene berufliche Tätigkeiten, so können die Kosten dennoch nur einmal abgesetzt bzw. müssen eventuell auf die verschiedenen Personen oder Tätigkeiten aufgesplittet werden.
Hat jeder sein eigenes Arbeitszimmer, dann können auch die jeweils dazugehörigen Kosten geltend gemacht werden.
www.heise.de/resale/artikel/Die-wichtigsten-steuerlichen-Neuregelungen-zu...
 

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