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Minijob+Teilzeitstelle. Что указывать в Steuererklärung?
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in Antwort Herzog 13.01.16 15:39
Да.
Die Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung (auf Grund der Eintragungen im Lohnkonto) zu übermitteln (§ 41b Absatz 1 Satz 2 EStG). Die Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2015 muss damit bis spätestens 28.02.2016 übermittelt werden.