AfA для Denkmalimmobillien?
Всем доброго времени суток!
Есть ли тут счастливые владельцы Denkmalimmobillien? :)
Ситуацийа такайа. 15.09.2015 был куплен обьект (квартира), санация дома началась 01.10.2015. Обьект будет сдан 31.12.2016, с 01.01.2017 обьект будет сдан в аренду.
Теперь вопрос. С какого момента времени в данном случае можна списывать стоимость Altbau и с какого момента Sanierungskosten?
Спасибо!
P.S. вот выдерзхки из договора..:
Fertigstellung
Der Verkäufer verpflichtet sich, die bis zur Bezugsfertigkeit vom ihm geschuldeten
Lieferungen und Leistungen bis zum 31.12.2016 und alle darüber hinaus geschulde-
ten Lieferungen und Leistungen (ausgenommen die Auflassung) bis zum 30.04.2017
zu erbringen. Können Außenarbeiten jahreszeitlich bedingt nicht innerhalb dieser Frist
ausgeführt werden, hat sie der Verkäufer zu geeigneter Zeit zu erbringen. Behinde-
rungen bei der Herstellung des Kaufgegenstandes aus Gründen, die vom Verkäufer
nicht zu vertreten sind, z.B. höhere Gewalt, Streik, Ausführung von Sonderwünschen
oder Eigenleistungen des Käufers verlängern die Herstellungsfrist um die Dauer der
Die Fertigstellungsfrist für den Kaufgegenstand gemäß § 1 Ziffer 1 verlängert sich
ferner um den Zeitraum, in dem sich der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in
Verzug befunden hat, und zwar um den Zeitraum der zwischen der Fälligkeit und dem
Eingang der Kaufpreisraten beim Verkäufer gelegen hat.
(Steuerliche Bezugsfertigkeit ist nach BFH-Urteil vom 18.04.2012 wie folgt definiert:
„Steuerliche Bezugsfertigkeit ist dann gegeben, wenn die wesentlichen Bauarbeiten
abgeschlossen sind und die für die jeweilige Nutzung entscheidenden Einrichtungen
vorhanden sind. Wesentliche Bauteile sind neben Dach, Außenwänden und tragenden
Innenwänden auch Fenster, Türen und zum Zugang notwendige Einrichtungen, wie
etwa Treppen oder Aufzüge.“)
и
Besitz und Nutzen gehen von dem Zeitpunkt an auf den Käufer über, ab dem
dieser das Kaufobjekt aufgrund Übergabe nutzen darf. Der Verkäufer ist zur
Übergabe verpflichtet, wenn das Kaufobjekt vollständig fertiggestellt und die Ab-
nahme durchgeführt ist. Er kann das Kaufobjekt nach seinem Ermessen auch
nach dessen bezugsfertiger Herstellung und Abnahme übergeben. Die Übergabe
kann jedoch verweigert werden, wenn der Käufer nicht alle zu diesem Zeitpunkt
fälligen Zahlungen geleistet hat oder Zug um Zug gegen Übergabe leistet.
Ab Übergabe sowie im Falle einer vorzeitigen Nutzung ab Nutzungsbeginn ge-
hen alle Lasten, insbesondere auch die laufenden Steuern und öffentlichen Ab-
gaben, die Gefahr eines zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechte-
rung sowie die Verkehrssicherungspflicht auf den Käufer über.