Freiberuflich oder Gewerbe?
По второй ссылке (я 2 давала)
http://www.juraforum.de/forum/t/nachhilfe-ohne...
"
Die Erteilung von Nachhilfe/Förderunterricht außerhalb staatlich
zugelassener (Regel)schulen gegen Entgelt ist -unabhängig von der
Ausbildung des Dienstleisters- eine Gewerbeausübung und ist entgegen
weitläufiger Meinung in gewerberechtlicher Hinsicht keine freiberufliche
Tätigkeit! Somit ist der Beginn dieser Tätigkeit bei der zuständigen Behörde
(i.d.R. Ordnungsamt) gem. § 14 GewO anzumelden. Allerdings wird die
Tätigkeit in steuerrechtlicher Sicht als freiberufliche Tätigkeit
anerkannt (sog. Katalogberuf § 18 EstG), so dass dies (günstige)
Auswirkungen in steuerlicher Hinsicht hat.
Eine freiberufliche Tätigkeit liegt im gewerberechtlichen Sinne
-entgegen dem Steuerrecht- nur dann vor, wenn die Tätigkeit als solche
höchstpersönlich erbracht wird und diese von "höherer Art" ist, also
regelmäßig eine Hochschulausbildung erfordert. Können also auch
"Nichtakademiker" diese Dienstleistung
erbringen (z.B. gute Schüler, Abiturienten, Studenten....), liegt
gewerberechtlich keine freiberufliche Tätigkeit vor (vgl. Kom.
Landmann/Rohmer § 6 GewO Rd-Nr. 17, § 14 Rd-Nr. 26, 26b, Urteil BVerwG v.01.07.1987, Aktenzeichen: 1 C 25/85, Urteil VG Gelsenkirchen v. 18.03.2011, Az. 7 K 1531/10)."
Меня вот эта статья запутала. Получается если студент может делать тоже самое, то - это геверблихь?
im gewerberechtlichen Sinne, in steuerrechtlicher Sicht .... а вывод-то какой?
Können also auch "Nichtakademiker" diese Dienstleistung erbringen (z.B. gute Schüler, Abiturienten, Studenten....), liegt
gewerberechtlich keine freiberufliche Tätigkeit vorп.с
Спасибо
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