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Freiberuflich oder Gewerbe?​

12.09.16 10:21
Re: Freiberuflich oder Gewerbe?​
 
Lisa-Mari гость
в ответ Lassk@ 12.09.16 09:50, Последний раз изменено 12.09.16 10:29 (Lisa-Mari)

По второй ссылке (я 2 давала)


http://www.juraforum.de/forum/t/nachhilfe-ohne...


"

Die Erteilung von Nachhilfe/Förderunterricht außerhalb staatlich

zugelassener (Regel)schulen gegen Entgelt ist -unabhängig von der

Ausbildung des Dienstleisters- eine Gewerbeausübung und ist entgegen

weitläufiger Meinung in gewerberechtlicher Hinsicht keine freiberufliche

Tätigkeit! Somit ist der Beginn dieser Tätigkeit bei der zuständigen Behörde

(i.d.R. Ordnungsamt) gem. § 14 GewO anzumelden. Allerdings wird die

Tätigkeit in steuerrechtlicher Sicht als freiberufliche Tätigkeit

anerkannt (sog. Katalogberuf § 18 EstG), so dass dies (günstige)

Auswirkungen in steuerlicher Hinsicht hat.

Eine freiberufliche Tätigkeit liegt im gewerberechtlichen Sinne

-entgegen dem Steuerrecht- nur dann vor, wenn die Tätigkeit als solche

höchstpersönlich erbracht wird und diese von "höherer Art" ist, also

regelmäßig eine Hochschulausbildung erfordert. Können also auch

"Nichtakademiker" diese Dienstleistung

erbringen (z.B. gute Schüler, Abiturienten, Studenten....), liegt

gewerberechtlich keine freiberufliche Tätigkeit vor (vgl. Kom.

Landmann/Rohmer § 6 GewO Rd-Nr. 17, § 14 Rd-Nr. 26, 26b, Urteil BVerwG v.01.07.1987, Aktenzeichen: 1 C 25/85, Urteil VG Gelsenkirchen v. 18.03.2011, Az. 7 K 1531/10)."


Меня вот эта статья запутала. Получается если студент может делать тоже самое, то - это геверблихь?


im gewerberechtlichen Sinne, in steuerrechtlicher Sicht .... а вывод-то какой?


Können also auch "Nichtakademiker" diese Dienstleistung erbringen (z.B. gute Schüler, Abiturienten, Studenten....), liegt

gewerberechtlich keine freiberufliche Tätigkeit vor


п.с

Спасибо

.

 

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