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Witwenrente
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marina2405 местный житель
in Antwort бухгалтер2009 27.04.17 14:31
Schließt sich eine Witwenrente an eine Altersrente des verstorbenen Ehegatten an, dann wird die Laufzeit dieser Altersrente für die Feststellung des maßgebenden Besteuerungsanteiles berücksichtigt. Hier handelt es sich um eine Folgerente aus dem gleichen Rentenstammrecht.