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Corona hilfe und Gewerbesteuer
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бухгалтер2009 коренной житель
в ответ odessa70 14.01.21 20:23
Ertragsteuern: Die Soforthilfe ist als Betriebseinnahme zu erfassen. Diese ist nicht steuerfrei, löst also Einkommensteuer bzw. bei einer GmbH Körperschaftsteuer sowie ggf. Gewerbesteuer aus. Die Finanzbehörden werden in der Regel über die Zahlung der Zuschüsse informiert, so dass kontrolliert werden kann, dass diese in der Steuererklärung erfasst werden.
Инфа отсюда
WISTA AG – Steuerliche Behandlung von Corona-Soforthilfen (wista-ag.de)