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Gebühr für die Einbürgerung
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Herzog von Lettland (Diddly-Squat)
в ответ Руслан М 15.05.23 09:59
Nein, die Einbürgerungskosten in Höhe von 255 Euro sind Kosten der sogenannten allgemeinen Lebensführung und können deshalb nicht in der Steuererklärung eingetragen werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH), das oberste Gericht für Steuersachen in Deutschland, bereits 1984 entschieden.