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доходы родителей и Штойербешайд
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terra знакомое лицо
in Antwort Wladdi! 09.07.07 15:49
В ответ на:
в прошлом году вам крупно повезло!
в прошлом году вам крупно повезло!
нет, это не было везением. Сотрудник FA сказал, что ввиду низких доходов, в 2005-м они не учитывались..
А на Украине пенсии в 2006-м подняли, поэтому и цифры в 2006-м стали выше..
Нашел такую Инфу
"Unterhalt an bedürftige Personen: Beim Einkommen jetzt mehr Abzüge möglich
Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen sind bis zum Unterhaltshöchstbetrag von 7 680 EUR als außergewöhnliche Belastungen nach ╖ 33a Abs. 1 EStG absetzbar. Voraussetzung aber ist, dass der Unterhaltsempfänger kein allzu hohes eigenes Einkommen und Vermögen hat. Denn eigenes Einkommen wird auf den Unterhaltshöchstbetrag angerechnet, soweit dieses den Anrechnungsfreibetrag von 624 EUR übersteigt.
Bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens gelten beim Unterhaltsempfänger die gleichen Regelungen wie bei volljährigen Kindern in Berufsausbildung. Dies hat die Finanzverwaltung nochmals klargestellt (BMF-Schreiben vom 18.11.2005, BStBl. 2005 I S. 1027). Das bedeutet:
- Von den Einnahmen abgezogen werden zunächst einmal die Werbungskosten.
- Außerdem können nach neuer Rechtslage auch die Einkommensteile abgezogen werden, die nicht für Unterhaltszwecke zur Verfügung stehen. Geklärt ist dies für Sozialversicherungsbeiträge (BVerfG-Urteil vom 11.1.2005, 2 BvR 167/02). Somit können die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auch bei Rentnern abgezogen werden. Ebenfalls abziehbar sind u. E. Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung bei beihilfeberechtigten Pensionären.
Zur Berechnung des maßgebenden Einkommens werden zunächst die "Einkünfte" und die "Bezüge" ermittelt. Dabei werden die "Einkünfte" wie im Steuerrecht angesetzt, also Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten, Sparerfreibetrag und Versorgungsfreibetrag mitsamt neuem Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Erst von der Summe der Einkünfte und Bezüge werden dann die Sozialversicherungsbeiträge bzw. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen (BfF-Schreiben vom 17.6.2005, BStBl. 2005 I S. 800)."
Вопрос: Сумму 624 Евро надо тоже делить на 4? а как быть с Werbungskosten?